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Mutter wegen Totschlags vor GerichtZweijährige Tochter mit dem Schuh erschlagen

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In dieser Flüchtlingsunterkunft soll die Frau ihr eigenes Kind umgebracht haben.

Köln – Die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft lässt erschaudern: Eine 31-Jährige soll am 9. Dezember 2018 ihre zweijährige Tochter „viele Male“ mit dem „spitzen Absatz eines Schuhs auf den Körper und insbesondere den Hinterkopf“ geschlagen und getötet haben. Der Tatvorwurf lautet auf Totschlag.

Die Tat, die in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft an der Aachener Straße in Weiden passierte, soll die unter einer schizophrenen Psychose leidende Nigerianerin im schuldunfähigen Zustand begangen haben. Laut der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft sei die Frau nicht fähig gewesen, „das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“.

Massive Schädelverletzungen

Gestorben sein soll das Mädchen an massiven Schädelverletzungen. Seit Montag wird in einem sogenannten Unterbringungsverfahren verhandelt, ob die Nigerianerin dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert wird, wo sie sich seit der Tat bereits befindet. Das Gericht schloss die Öffentlichkeit für die Dauer des Prozesses nach Verlesung der Antragsschrift aus: „Damit muss dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Genüge getan sein“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Michael Bern.

Entdeckt wurde die Tat, nachdem die Frau am 10. Dezember 2018 Bewohnern eines Mehrfamilienhauses in Mülheim aufgefallen war. Dort wohnte ihr Ex-Freund und Vater des Mädchens. Die Frau habe verwirrt gewirkt. Gegenüber alarmierten Rettungssanitätern soll sie dann geäußert haben, dass ihre Tochter tot in ihrer Wohnung auf der Aachener Straße liege.

Über Libyen und Italien nach Deutschland

Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll die Nigerianerin 2015 über Libyen und Italien nach Deutschland eingereist sein. In Libyen soll sie auch ihren Ex-Freund und Vater des Kindes, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, kennengelernt haben. Bereits nach der Geburt des Mädchens im November 2016 hatten Ärzte eine Psychose bei der Frau festgestellt.

Bis zum ersten Geburtstag des Mädchens wurde die Beschuldigte vom Jugendamt unterstützt. Anschließend soll die Hilfe eingestellt worden sein, obwohl es Anzeichen gegeben habe, dass die Mutter kein liebevolles Verhältnis zu dem Mädchen unterhielt. Der Prozess ist mit fünf Verhandlungstagen bis zum 12. August terminiert

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