Niederlage für Lieferdienst DeliverooVertragsbefristung für Mitarbeiter „unwirksam“

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ARCHIV - 13.04.2018, Berlin: Ein Fahrer mit einer Deliveroo-Auslieferungsbox.

Köln – Der Streit zwischen Orry Mittenmayer und dem Essen-Lieferdienst Deliveroo ist entschieden: Das Kölner Arbeitsgericht hat am Freitag geurteilt, dass die Befristung von Mittenmayers Arbeitsverhältnisses unwirksam war. Der Kurierfahrer war von Januar 2017 bis Mai 2018 bei Deliveroo beschäftigt und Mitglied des Betriebsrats (wir berichteten). Orry Mittenmayer hatte gegen die sachgrundlose Befristung seines Vertrags geklagt.

Außerdem setzt er sich im Rahmen der Kampagne „Liefern am Limit“ für bessere Arbeitsbedingungen bei Lieferdiensten ein. „Das ist ein gutes Zeichen“, sagte Orry Mittenmayer nach der Verhandlung. Deliveroo kündigte an, zu prüfen, ob Berufung eingelegt wird.

Komplizierte Rechtslage

Das Gericht stellte klar, dass „grundsätzlich auch das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds wirksam befristet sein kann“. In diesem Fall seien allerdings die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nicht gegeben. Die Rechtslage ist kompliziert: Ein Arbeitsverhältnis kann innerhalb von zwei Jahren dreimal sachgrundlos verlängert werden – aber nur, wenn der Vertragsinhalt gleich bleibt. Das war bei Orry Mittenmayer nicht so. Es gab abweichende Regelungen zu Arbeitsstunden und Wochenendarbeit.

Orry Mittenmayer war im Februar zum Betriebsratsvorsitzenden von Deliveroo in Köln gewählt worden. Sein Vertrag lief im Mai aus. Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hat Deliveroo Kurierfahrer durch Freiberufler ersetzt. Die derzeitige Rechtslage stelle ein Hemmnis dar für die Gründung von Betriebsräten, erklärte Mohamed Boudih, NGG-Vorsitzender in NRW: „Aufgrund der Befristung können sie jederzeit aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt werden.“ (kl)

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