Abo

NippesDrogenbande soll Kokain und Marihuana aus Cafés verkauft haben

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht Köln 2

Außenansicht des Landgerichts Köln

Köln-Nippes – Wenn die Täter über „Adidas“, „Armani“ oder „Gucci“ redeten, ging es nicht um Markenkleidung. Vielmehr sollen die Markennamen als Code für unterschiedliche Verkaufsmengen von Kokain gestanden haben, die eine Drogenhändlerbande in Nippes aus Cafés auf der Liebigstraße heraus verkauft haben soll. So stand „Adidas“ für fünf Gramm Kokain, „Gucci“ hingegen für 100 Gramm. Seit gestern müssen sich die mutmaßlichen Bandenmitglieder (21 bis 39) vor dem Landgericht einem Strafprozess stellen. Die Staatsanwaltschaft wirft fünf Albanern und einem Italiener vor, von September 2016 bis Juni 2017 Dutzende Kilogramm Kokain sowie Hunderte Kilogramm Marihuana verkauft zu haben.

Dealer nutzten ausgeklügeltes Logistiksystem

Hierzu nutzten sie laut Anklageschrift ein ausgeklügeltes Logistiksystem: In zwei sogenannten Bunkerwohnungen in der Flora- und der Geldernstraße habe die Gruppe das aus den Niederlanden eingeführte Kokain und das aus Albanien bezogene Marihuana in verkaufsfertige Portionen verpackt. Zum Verkauf soll das Rauschgift dann in geparkten Autos aufbewahrt worden sein. Diese Bunkerfahrzeuge sollen dann jeweils in fußläufiger Entfernung von den Cafés gestanden haben, wo der 21-jährige Kopf der Bande die Geschäfte abgewickelt haben soll.

Am 29. Juni 2017 ging die Bande der Polizei schließlich ins Netz. Verdeckte Ermittler platzierten bei der Gruppe eine Bestellung von 15 Kilogramm Kokain zum Preis von 427.500 Euro. Bei der fingierten Geschäftsabwicklung auf einer Autobahnraststätte im Kölner Umland schlug die Polizei zu und nahm den mutmaßlichen Kopf der Bande sowie dessen rechte Hand fest. Bei anschließenden Durchsuchungen wurden weitere Drogen sowie Schusswaffen und Munition sichergestellt.

Bis auf einen Angeklagten wollen sich alle zu den Vorwürfen äußern. Ein Verständigungsgespräch, das aus Verteidigerkreisen vor Prozessbeginn angeregt worden war, hatte die 15. Große Strafkammer zunächst abgelehnt.

Rundschau abonnieren