„Es ist völlig absurd“Neu gebaute Parkplätze in Köln-Nippes wurden wieder beseitigt

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In der Nippeser Eisenbahnsiedlung wurden andersfarbige Stellplätze gepflastert – doch dann blieb alles wie zuvor.

Köln – Die Freude über die neuen zusätzlichen Parkplätze währte bei den Anwohnern im Nippeser Eisenbahnveedel nur kurz: Kaum waren sie da, da waren sie auch schon wieder weg.

Denn erst vor etwa einem halben Jahr hatte das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in zwei Seitenarmen der Lokomotivstraße – einer verkehrsberuhigten Zone, die im nicht-autofreien Teil der Neubausiedlung liegt – jeweils vier Stellplätze markiert, und an den Stellen farblich abgesetzte Pflastersteine eingesetzt.

Doch vor wenigen Tagen rückten Bautrupps an, und machten die Aktion wieder rückgängig: Nun sind die Parkplätze beseitigt; es liegt dort wieder Pflaster in identischer Farbgebung zur übrigen Straße. „Ein Schildbürgerstreich“, vermutet eine Anwohnerin, die nicht namentlich genannt werden mag. Beim Treffen mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Ort des Geschehens zeigt sie die Stellen, und ihre Bilder, die sie von den Bauarbeiten gemacht hat.

„Es ist völlig absurd“

Die neu eingesetzten Pflaster sind zwar noch etwas heller als die in der Umgebung, sie werden aber mit der Zeit nachdunkeln. „Es ist völlig absurd, dass es nach so kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht wird. Abgesehen davon, dass Parkplätze hier im Viertel wirklich knapp sind, handelt es sich um eine Ressourcen- und Steuergeld-Verschwendung. Zum Thema Nachhaltigkeit passt das nicht gerade.“ Sie wundert sich, dass man sich nicht schon vor dem erstmaligen Pflasterwechsel Gedanken gemacht habe, ob die Plätze auch wirklich bleiben können.

Der Grund hierfür sei indes sicherheitstechnischer Natur, erläutert Robert Baumanns vom städtischen Presseamt. Die Parkplätze waren eingerichtet worden aufgrund einer Bürgeranregung für mehr Parkraum, die 2017 in der Bezirksvertretung Nippes beschlossen wurde. „Leider hat sich erst nach Umsetzung der Maßnahme herausgestellt, dass diese öffentlichen Flächen als Feuerwehraufstellfläche und zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nach der Bauordnung NRW zwingend freizuhalten sind.“ So habe die Verwaltung den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen.

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