Plädoyer der AnklageEhefrau des Rizinbombers soll neun Jahre in Haft

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Rizinbomber Forderung Staatsanwalt

Der Angeklagte hält sich einen Aktenordner vor das Gesicht. Für den geplanten Terroranschlag mit dem hochgiftigen Rizin soll eine Kölner Islamistin für neun Jahre hinter Gitter.

Köln – Im Prozess gegen die Ehefrau des sogenannten „Rizinbombers“ hat die Bundesanwaltschaft für die wegen Terrorverdachts angeklagte Kölnerin Yasmin H. eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die zum Islam konvertierte Frau habe mit ihrem bereits verurteilten Mann einen islamistischen Anschlag mit der Biowaffe Rizin und damit eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant, sagte die Bundesanwältin in ihrem Plädoyer. Die siebenfache Mutter teile die Ideologie der Terrororganisation IS und habe eine radikalislamistische Weltanschauung. Sie befürworte und unterstütze Gewalt und die Tötung von Ungläubigen.

Anleitungen zum Bau von Bomben auf dem Handy

Dies bewiesen auch die zahlreichen Gewaltbilder und Videos auf ihrem Handy. Dort seien Tausende Dateien mit Bombenbauanleitungen, Enthauptungen oder getöteten Menschen zu finden. Auch die Zeugenaussagen von Nachbarn stützten die Weltanschauung der Frau. Zu ihrem Sohn soll sie gesagt haben: „Wenn du mal groß, bist, dann wirst du auch ein Attentäter und kannst dich in die Luft sprengen“. Mehrfach habe sie außerdem in der Nachbarschaft der Wohnung in Chorweiler erklärt, einen „richtigen Salafisten“ heiraten zu wollen.

Anwälte fordern Verfahrenseinstellung

Die Verteidigung soll in der nächsten Woche plädieren. Vor dem Ende der Beweisaufnahme hatten die Anwälte von Yasmin H. schwere Vorwürfe gegen das Gericht erhoben. Der Prozess gegen ihre Mandantin sei geprägt von Vorverurteilung, Willkür und Verletzungen gegen Prinzipien des Rechtsstaates sowie der Menschenrechte. Das Verfahren sei deshalb einzustellen, so Strafverteidigerin Basay Yildiz.

Auch die Angeklagte selbst hatte die Richter erneut scharf angegriffen. In Richtung des Vorsitzenden Richters sagte sie: „Sie machen mich hier zur Attentäterin, nicht der IS.“ Das Gericht kehre Beweise für ihre Unschuld unter den Tisch. Es gebe „ein erdrückendes Desinteresse, den Fall aufzuklären“.

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Bundesanwältin Bauer hielt dem entgegen, die Verteidigung entferne sich mittlerweile so weit von der Realität, dass es schwer falle, darauf professionell zu reagieren. Sie wies, wie der Senat , den Vorwurf des Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit zurück. Für eine Einstellung des Verfahrens gebe es keinen Anlass. Der tunesische Ehemann der Frau wurde bereits wegen der Terrorvorwürfe zu zehn Jahren Haft verurteilt.

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