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Protest vor VerwaltungsgerichtIn der NS-Zeit „geraubte“ Kinder wollen Schadenersatz

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Protest vor dem Verwaltungsgericht: Christoph Schwarz, Hermann Lüdeking und Alexander Orlow (v.l.)

Protest vor dem Verwaltungsgericht: Christoph Schwarz, Hermann Lüdeking und Alexander Orlow (v.l.)

Köln – Es ist ein weitgehend unbekanntes Kapitel von NS-Unrecht, das Herman Lüdeking gestern nach Köln führte. Lüdeking, 82 Jahre alt, hieß einmal Roman Roszatowski. 1942 wurde er mit sechs Jahren im polnischen Lodz, das von den Deutschen besetzt war, von der SS entführt. Das Ganze geschah auf Befehl von Heinrich Himmler.

Der SS-Chef ließ ab 1942 Kinder aus Polen, Slowenien, der Tschechoslowakei und Norwegen den Eltern rauben – zur „Züchtung des Adels der Zukunft“.

Schätzungen zufolge sollen zwischen 50.000 und 200.000 blonde und blauäugige Kinder so ins Deutsche Reich deportiert und „zwangsarisiert“ worden sein.

BRD auf Schadensersatz verklagt

Vor dem Verwaltungsgericht Köln verklagte Lüdeking nun die BRD auf Schadensersatz, nachdem ein Entschädigungsgesuch von der dafür zuständigen, in Köln ansässigen Generalzolldirektion im Februar 2016 abschlägig beschieden worden war. Die gestrige mündliche Verhandlung, verlief für Lüdeking jedoch ernüchternd. Zwar erging noch kein Urteil in der Sache, das soll in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt werden. Doch das Gericht ließ durchblicken, dass die Behörde wohl rechtmäßig entschieden habe. Der Vorsitzende Richter Raimund Schommertz sagte aber auch: „Unser Empfinden ist, dass Ihnen da schweres Unrecht geschehen ist.“

Grundlage für Entschädigungen sind die „Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes“, kurz: AKG-Härterichtlinien. Darin ist festgesetzt, dass Entschädigungen jenen NS-Opfern zustehen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Verfassung oder wegen gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens von den Nazis „angefeindet“ wurden. Konkret nennt die Richtlinie Homosexuelle, Euthanasie-Geschädigte und Zwangssterilisierte. Rund 2000 Euro stehen Betroffenen zu. Lüdeking: „Mir geht es nicht um den Betrag. Mir geht es um die Anerkennung meines Unrechts.“

Dem Gericht sind „die Hände gebunden“

Christoph Schwarz, Gründer des Vereins „Geraubte Kinder – vergessene Opfer“, führte vor Gericht aus, dass Lüdeking sehr wohl „angefeindet“ worden sei. „Er wurde von einem SS-Arzt rassisch selektiert.“ Hätte Lüdeking den Kriterien nicht entsprochen, „er wäre vernichtet worden“. In den Lagern des SS-Vereins „Lebensborn“ sei Lüdeking „gequält und geschlagen“ worden. „Ein Wort in der Muttersprache führte zu drakonischen Strafen“, sagte Schwarz.

Das Gericht erwiderte: Da es sich um eine Richtlinie handle, könne es nur überprüfen, ob die Behörde die Vorschrift „immer gleich und nicht willkürlich“ angewendet habe. Da die Behörde bisher aber noch keinem geraubten Kind Entschädigung bewilligt hat, „sind uns die Hände gebunden“, sagte Schommertz. Ob der moralischen Dimension von Lüdekings Schicksal stand den Kammermitgliedern das Unbehagen ins Gesicht geschrieben. „Ansprechpartner in diesem Fall sind nicht die Gerichte, sondern die Politik“, sagte Schommertz. „Wenden Sie sich an ihren gewählten Politiker, machen Sie Druck.“

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