Prozess in KölnZeugin entlastet angeklagten Kindermode-Fotografen

Lesezeit 3 Minuten
Der angeklagte Fotograf neben seiner Verteidigerin.

Der angeklagte Fotograf neben seiner Verteidigerin.

Köln – Die Zeugenaussage der 61-Jährigen ist fast zu Ende. Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung haben der ehemaligen Agentin eines wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagtem Fotografen (53) ihre Fragen gestellt und Antworten erhalten. Eigentlich kann die Zeugin entlassen werden. Doch da fällt dem Vorsitzenden Peter Sommer noch eine Frage ein: „Angenommen, die Vorwürfe erweisen sich als falsch. Wäre der Angeklagte dann wieder so im Geschäft wie vorher?“ Die Antwort der Zeugin kommt wie aus der Pistole geschossen: „Garantiert nicht.“ Jeder in der Branche habe von den Vorwürfen gegen den 53-Jährigen gehört. Die 61-Jährige schaut kurz zu dem Angeklagten und sagt leise: „Das war’s.“

Verteidiger bedankt sich beim Richter

Dem 53-Jährigen wird seit Ende Mai vor dem Landgericht mehrfacher schwerer sexueller Kindesmissbrauch von sechs Jungen im Alter von sieben bis 13 Jahren vorgeworfen. Der Tatzeitraum erstreckt sich laut Anklageschrift von 1999 bis spätestens Sommer 2018. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Im Anschluss an die Aussage der Zeugin bedankt sich Verteidiger Ulrich Sommer in einer Stellungnahme bei dem Vorsitzenden Richter, „dass Sie diese Frage noch gestellt haben“. Es sei „eine Illusion“, dass nach einem Freispruch, von falschen Beschuldigungen nichts an einem hängen bleibe. In Richtung Staatsanwälte und Nebenklage bläst er dann zum Generalangriff und erklärt: „Sie haben bereits das Leben des Mandanten zerstört. Es geht nur noch um das Ausmaß.“ Während die beiden Staatsanwälte nicht mal mit der Wimper zucken, kann Nebenklageanwältin Monika Müller-Laschet das nicht stehen lassen. Sie kontert: „Das gilt auch für das Leben der Geschädigten. Im Gegensatz zum Angeklagten wissen wir schon, wie deren Leben zerstört ist.“ Die sechs mutmaßlichen Opfer haben in dem Prozess bereits ausgesagt — unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Anwälte wollen Frau als Racheengel skizzieren

Die Aussage der 61-Jährigen hinsichtlich der 2004 vollzogenen beruflichen Trennung des Angeklagten von seiner damaligen Chefredakteurin und Chef-Stylistin (57) — der Angeklagte ist auch Herausgeber eines berühmten Kindermode-Magazins — spielte der Verteidigung in die Karten. Seit Prozessbeginn versucht das Anwaltsteam des 53-Jährigen die Frau als Racheengel darzustellen, die sich für ihren Rausschmiss revanchieren wolle. Anfang August hatte die 57-Jährige ausgesagt, sie sei vom Angeklagten rausgeschmissen worden, weil sie ihn mit ihrem Verdacht, er sei womöglich pädosexuell, konfrontiert habe (die Rundschau berichtete).

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Agentin widersprach dem. „Das Verhältnis ist auseinandergegangen, weil es um finanzielle Dinge ging. Das ist es, was ich gehört habe.“ Ihrer Kenntnis nach habe die 57-Jährige eine Beteiligung an dem Magazin verlangt, um finanziell unabhängiger vom Angeklagten zu sein. Erst nach der Trennung seien die Vorwürfe aufgekommen, „nicht einen Tag früher“. Vorwürfe des sexuellen Kindesmissbrauchs seien „der angreifbarste Punkt. So etwas zu sagen ist schädigend. Sehr schädigend“.

Rundschau abonnieren