Prozess in KölnAnwalt strebt Freispruch für Thomas Drach an

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Thomas Drach wurde mit dem Hubschrauber aus Amsterdam in den „Klingelpütz“ nach Ossendorf gebracht

Köln – Kurz vor dem Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach in Köln, hat sein Verteidiger Andreas Kerkhof eine Stellungnahme zu der bevorstehenden Verhandlung abgeben. Demnach strebt die Verteidigung einen Freispruch an.

Wörtlich heißt es in einer Erklärung: „Herr Drach strebt einen Freispruch an, weil die Vorwürfe völlig haltlos sind. Es gibt keinerlei stichhaltige Beweise dafür, dass gerade mein Mandant die angeklagten Überfälle begangen hätte. Die Anklageschriften stützen sich sämtlich auf lückenhafte Indizien und reine Spekulationen“.

Ein Beschuldigter mit einer anderen Vita müsste sich ganz sicher in keinem der vier Fälle vor Gericht verantworten. Das Kölner Landgericht bereitet sich unterdessen intensiv auf den am kommenden Dienstag beginnenden Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach vor.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen bei Prozess in Köln

Die Verhandlung findet unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen statt. Bereits am Mittwoch standen am Justizzentrum Absperrungen und Verkehrsschilder bereit, die auf ein absolutes Halteverbot vom 1. Februar bis zum 29. September - dem voraussichtlich letzten Verhandlungstag - hinweisen.

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Drach ist wegen vier Überfällen auf Geldtransporter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Mord und besonders schweren Raub vor. Der 61-Jährige wird vermutlich mit einem Hubschrauber vom Kölner Gefängnis in Ossendorf zum Gericht gebracht. Für diesen Fall wird der Parkplatz der Staatsanwaltschaft zum Landeplatz. Dort wurden auch Gullydeckel in der Nähe des Gebäudes verschweißt. Dies geschieht in der Regel nur bei Staatsbesuchen, damit im Untergrund kein Strengstoff deponiert werden kann.

Drach-Prozess: Kölner müssen mit Behinderungen rechnen

Viele Kölner müssen sich wegen des Prozesses in den kommenden Monaten auf Straßensperrungen einstellen. Rund um das Gericht, das an einer Hauptverkehrsachse liegt, könne es an allen 53 Verhandlungstagen zu vorübergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, hatte ein Sprecher bereits mitgeteilt. An den Prozesstagen solle der Bereich „zu den üblichen Geschäftszeiten weiträumig umfahren werden, weil eine ungehinderte Durchfahrt nicht garantiert werden kann“. Bei der Staatsanwaltschaft, die direkt neben dem Landgericht liegt,  gingen bereits Mitteilungen ein, dass sich die Ankläger beim Weg zur Arbeit ebenfalls auf Kontrollen an den Sicherheitsschleusen ausweisen müssen.

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