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Prozess in KölnBewährung für 27-jährigen Hooligan nach Randalen

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Symbolbild

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Ein 27-jähriger Fußball-Chaot ist am Mittwoch vom Amtsgericht wegen schweren Landfriedensbruchs und Missbrauchs von Notrufen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Sein 23-jähriger Mitangeklagter wurde ebenfalls wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Beide Angeklagten räumten vor Gericht die Tatvorwürfe ein.

Die beiden Anhänger des 1. FC Köln waren am Karnevalssamstag 2018 mit einem Zug zum Auswärtsspiel ihrer Mannschaft nach Frankfurt unterwegs, als der 27-Jährige um 15 Uhr in Kelsterbach bei Frankfurt die Notbremse zog und den Zug zum Stehen brachte. So ermöglichte der Mann rund 75 mitreisenden Fußball-Rowdys den Ausstieg, um sich dann an einer sogenannten „verabredeten Drittort-Auseinandersetzung“ mit rund 75 gleichgesinnten Anhängern von Eintracht Frankfurt zu beteiligen. Bei der Schlägerei auf offener und belebter Straße waren zwei Männer verletzt worden. Ein Randalierer wurde von einem vorbeifahrenden Auto erfasst, ein zweiter wurde durch einen geworfenen Stein verletzt. Neben Steinwürfen setzten die zumeist mit Schals oder Sturmhauben maskierten Teilnehmer an der Schlägerei Quarzhandschuhe ein.

Neben der Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilte das Gericht den 27-Jährigen zu 200 Sozialstunden. Obwohl der Mann bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war, beließ es das Gericht bei einer Bewährungsstrafe. Zum einen, weil der Mann derzeit an einem Aussteigerprogramm für Hooligans teilnimmt, zum anderen, weil er von seinem Vater – ebenfalls früher ein Hooligan – schon früh in die Szene eingeführt worden war. Als Bewährungsauflage legte das Gericht fest, dass der 27-Jährige eine mittlerweile begonnene Psychotherapie fortsetzt sowie das Aussteigerprogramm erfolgreich beendet.

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