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Prozess in KölnTicket-Betrüger verurteilt – auch seine Ex wurde zum Opfer

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Das Landgericht in Köln

Er verkaufte online über Kleinanzeigen Karten für das Rheinderby zwischen dem 1.FC Köln und Borussia Mönchengladbach, Tickets für ein Formel 1-Rennen auf dem Hockenheimring oder ein Konzert von Helene Fischer, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Den Kaufpreis strich er ein, die Karten verschickte der 27-Jährige aber nicht an die Käufer. Der Gesamtschaden in insgesamt 38 Fällen lag bei rund 14 900 Euro. Am Freitag wurde der Mann vom Amtsgericht wegen Betrugs und gewerblichen Betrugs zu 23 Monaten Haft auf Bewährung sowie 50 Sozialstunden verurteilt.

Eine ehemalige Lebensgefährtin (26), die ebenfalls auf der Anklagebank saß, wurde freigesprochen. „Sie ist nicht nur keine Täterin, sie ist auch ein Opfer der Betrügereien“, stellte Amtsrichter Rolf Krebber in der Urteilsbegründung fest. Der Angeklagte hatte ein Konto bei E-Bay und eine E-Mailadresse auf den Namen der Frau eingerichtet und sich Zugriff auf ihr Bankkonto verschafft. Damit die Frau nichts von seinen Machenschaften bemerkte, sortierte er die Post vor: Mahnungen von angeblich nicht gezahlten Rechnungen, bekam die Frau so erstmal nicht zu Gesicht. Erst nach der Trennung im August 2018 und nach Einbau eines vor Eingriffen von außen gesichertem Briefkasten, erreichten die Frau zahlreiche Mahn- und Vollstreckungsbescheide. „Sie hat heute einen Schufa-Eintrag und kann kein Bankkonto mehr eröffnen. Sie ist schwer damit beschäftigt ihren Leumund wieder herzustellen“, sagte ihr Verteidiger. „Das war nicht nur dumm, das war auch richtig mies“, sagte Krebber an die Adresse des Angeklagten.  

Hintergrund der Betrugstaten war die Spielsucht des Mannes. Im Tatzeitraum von März 2016 bis November 2019 habe fast täglich an Glücksspielautomaten gezockt. „Ich hätte nicht gedacht, dass das so ein Ausmaß annimmt“, sagte der 27-Jährige. „Ich habe versucht, das Geld zu vermehren, aber das war ein Satz mit X“, sagte der Mann weiter. Bei seiner Ex-Freundin entschuldigte er sich. Im November 2019 hatte sich der Angeklagte von sich aus in Therapie begeben. Seither gilt er als von der Spielsucht befreit.

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