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Prozess um angezündete FreundinGutachterin: Vieles spricht gegen den Angeklagten

Lesezeit 2 Minuten
Mit Brandverletzungen am Dienstagvormittag auf der Anklagebank des Landgerichts.

Mit Brandverletzungen am Dienstagvormittag auf der Anklagebank des Landgerichts.

Köln – Im Verfahren gegen einen 36-Jährigen, der im Juli 2013 einen Verkehrsunfall fingiert und anschließend das Auto samt seiner auf dem Beifahrersitz befindlichen Lebensgefährtin angezündet haben soll, hat die Rechtsmedizinerin ihr Gutachten erstattet. Sie widersprach dabei der Version des Angeklagten, die Frau nicht mit Benzin übergossen zu haben, bevor er das Auto in Brand setzte. „Das Verletzungsmuster spricht eher für ein Übergießen“.

Massive Verbrennungen als belastendes Indiz

Ein Hinweis dafür, dass die 30-Jährige gezielt mit Benzin übergossen wurde, seien die massiven Verbrennungen der Frau an den Oberschenkeln, so die Gutachterin. „Das spricht aus meiner Sicht dafür, dass der Brandbeschleuniger zwischen die Oberschenkel eingelaufen ist“. Und weiter: „Wenn man sich vorstellt, dass der Brandbeschleuniger zwischen die Oberschenkel läuft, kommt es nach Entzünden zu diesen Verletzungsmustern auf der Rückseite der Oberschenkel und am unteren Teil des Gesäßes“, erläuterte die Rechtsmedizinerin anhand von Fotos, die die Verletzungen der Geschädigten zeigten.

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Der Angeklagte hat in dem Prozess wegen versuchten Totschlags zwar den fingierten Autounfall eingeräumt und auch gestanden, das Feuer gelegt zu haben. Doch er bestreitet seit dem ersten Verhandlungstag mit Vehemenz, seine Beifahrerin gezielt mit Benzin übergossen zu haben. Vielmehr habe er den Brandbeschleuniger nur über das Armaturenbrett verteilt. Dann habe er aber Abstand von der Tat nehmen wollen, durch Fahrlässigkeit aber die Benzindämpfe in Brand gesteckt. Als Motiv gab der Mann an, dass er vor seiner Lebensgefährtin als Retter habe dastehen wollen. Die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftretende 30-Jährige gab hingegen an, dass sie sich von dem Angeklagten trennen wollte, und dieser sie aus Rache angezündet haben müsse.

Am Donnerstag wird in dem Fall ein Urteil erwartet. (bks)

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