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Ratsausschuss berät AuflagenKonflikte um große Bäume in Kölner Kleingärten

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Große alte Bäume sind ökologisch wertvoll, aber in Kleingärten laut Gartenordnung unzulässig.

Köln – Sollen Bäume in Kleingärten, deren Wuchshöhe gegen die Kölner Gartenordnung verstößt, auch künftig gestutzt oder gefällt werden müssen? Oder sollen Gartenvereine und Stadt ein Auge zudrücken und solche Bäume bis auf Weiteres dulden? Diese Frage beschäftigt den Ratsausschuss Klima, Umwelt und Grün in seiner ersten Sitzung am 21. Januar.

Die Ratsgruppe „Gut“ hat beantragt, dass ab sofort in allen Kleingartenanlagen „für Hecken und Baumbestände“ ein Bestandschutz gelten soll. Begründet wird der Vorstoß damit, dass „eine rigorose Einhaltung der Gartenordnung (...) einen immensen Schaden hinsichtlich der ökologischen Qualität der Gärten bedeuten“ würde.

Grüne Oasen mit Regelwerk

13 000 Kleingärten in 192 Anlagen gibt es in Köln, sie werden von 115 Vereinen und mehr als 50 000 Pächtern betreut. Laut Gartenordnung ist das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, „die nach ihrer natürlichen Entwicklung eine Höhe von mehr als vier Metern und drei Meter Breite erreichen“, nicht zulässig. Dazu zählen großwüchsige Süßkirschen- und Walnussbäume.

Wer Bäume pflanzt, muss heute zum Nachbargarten drei Meter Mindestabstand einhalten. Darauf wurde früher nicht so geachtet, weshalb viele ältere Bäume diese Auflage nicht erfüllen und bei Pächterwechsel eigentlich gefällt werden müssen. Ausnahmen sind aber möglich. Hecken dürfen in der Gartenanlage maximal 1,25 Meter hoch sein, damit auch Spaziergänger sich am Anblick der Gärten erfreuen können. An der Außengrenze sind 2,20 Meter hohe Hecken erlaubt.

Die Auflage, Bäume auf maximal vier Meter Höhe zu kürzen, „gefährdet den Bestand vieler alter gewachsener Bäume“, heißt es in dem Antrag von „Gut“. Die Verfasser verweisen darauf, dass die 2013 zuletzt geänderte Gartenordnung in diesem Jahr neu gefasst werden soll. Am 4. Juni 2020 hatte der Ausschuss beschlossen, dass bei der Überarbeitung künftig „auf eine stärkere ökologische Funktion der Gartenflächen geachtet werden“ soll. Demnach soll das Grünflächenamt in Absprache mit Kleingarten- und Umweltverbänden auch prüfen, ob „alte (Obst-)Bäume, die zu nah am Grundstücksrand oder auf der ’Schwarzliste’ stehen“, erhalten werden können, sofern keine Beschwerde von Nachbarn vorliegt. Ein Durchsetzen der aktuellen Gartenordnung würde die neuen, ökologischer ausgerichteten Bestrebungen gefährden“, argumentiert „Gut“ und fordert ein Moratorium: Bis das neue Regelwerk vorliege, sollten Verstöße gegen die Wuchshöhe von Bäumen und Hecken nicht mehr geahndet werden.

Die neue Vorsitzende des Umweltausschusses, Grünen-Ratsfrau Denise Abé, bewertet das Thema ähnlich. „Es waren die Grünen, auf deren Initiative hin seinerzeit der Auftrag an die Verwaltung beschlossen wurde, die Gartenordnung nach ökologischen Kriterien zu überarbeiten. Wir setzen uns für den Erhalt schützenswerter Bäume in Kleingärten ein. Ein Moratorium würden wir begrüßen, damit vor Inkrafttreten der neuen Gartenordnung nicht Fakten geschaffen werden, die den künftigen Zielen widersprechen.“ Michael Franssen, Geschäftsführer des Kreisverbands Kölner Gartenfreunde e. V., hatte die Kleingartenvereine im Herbst angeschrieben und erklärt: „Die Stadt Köln erhöht den Druck auf den Kreisverband, was die Einhaltung der Gartenordnung angeht.“

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Gegenüber der Rundschau betonte Franssen: „Es geht uns nicht darum, vor Inkrafttreten der neuen Gartenordnung Tatsachen zu schaffen. In gemeinsamen Begehungen mit dem Grünflächenamt fällt jedoch zunehmend auf, dass es viele Verstöße gegen geltende Regeln gibt, wie zu große Lauben, zu wenig gärtnerische Nutzung oder zu hohe Hecken.“ Dagegen müsse man vorgehen, spätestens bei Pächterwechseln, wie sie im Jahr rund 900 Mal erfolgen. Denn die Einhaltung der Gartenordnung und des Bundeskleingartengesetzes sei die Grundlage, auf der die Stadt die begehrten Flächen den Pächtern günstig zur Verfügung stelle.

„Fehlentwicklungen müssen wir entgegensteuern“, sagt Joachim Bauer, stellvertretender Leiter des Grünflächenamts. Der Druck, auf Grünflächen Wohnungen zu bauen, sei hoch. Um Kleingärten erhalten zu können, sei es wichtig, dass die Regeln befolgt werden. Zu große Bäume, die viel Schatten werfen, seien dort fehl am Platze, gewünscht seien Gemüseanbau und kleine Obstbäume. „Wenn die Politik die Vorgaben ändert, wird die Verwaltung das umsetzen.“ Die Neufassung der Gartenordnung möchte Bauer im Konsens finden – bei einem Runden Tisch mit Kreisverband, Vereinen, Politik und Verwaltung.

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