Rechtsstreit im PferdesportWurde das Derby 2016 durch zu viele Schläge entschieden?

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Symbolbild

Köln – Über drei Jahre beschäftigt der Fall nun schon die Galopprenn-Welt: Das Deutsche Derby 2016 soll durch zu viele Gertenhiebe entschieden worden sein. Erlaubt sind nach den Statuten des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., dem Dachverband des deutschen Galoppsports, nur fünf Schläge pro Rennen.

Eine Grenze, die von den Jockeys der erst- und zweitplatzierten Rennpferde überschritten worden sein soll. Seither will der Besitzer des Drittplatzierten „Dschingis Secret“, der in Hong Kong lebende Milliardär Horst Pudwill, die Disqualifikation der besser platzierten Rennpferde erreichen.

Ergebnis am 10. Juli 2016 angefochten

Zunächst hatte das Team „Dschingis Secret“ das Ergebnis des 147. Deutschen Derbys in Hamburg Horn am 10. Juli 2016 angefochten. Das verbandsinterne Renngericht hatte jedoch gegen eine Disqualifikation entschieden, wogegen Pudwill Revision beim Oberen Renngericht einlegte. Das hob die Entscheidung des Renngerichts zwar auf, sprach aber keine Disqualifikation aus.

Stattdessen verwies es den Fall zur Neuverhandlung ans Renngericht zurück. Dort passierte dann ein „bemerkenswerter Vorgang“, wie der Vorsitzende des 11. Zivilsenats am OLG, Thomas Manteufel, am Mittwoch sagte. Das Renngericht erklärte das Obere Renngericht für nicht zuständig. Das wäre so, erklärte Manteufel, als würde das OLG den Bundesgerichtshof für nicht zuständig erklären. „Die Traute hätten wir nicht. Das Renngericht hatte die Traute“, so Manteufel.

Landgericht Köln sprach keine Disqualifikation aus

Daraufhin wandte sich Pudwill, dessen Pferd damals im Gestüt Röttgen in Rath-Heumar trainiert wurde, an die ordentliche Gerichtsbarkeit. Aber das Landgericht Köln war im Juni 2018 weder Willens noch in der Lage, eine Disqualifikation auszusprechen und damit in die verfassungsmäßig garantierte Verbandsautonomie einzugreifen. Doch das Landgericht verwies den Fall erneut zur Neuverhandlung an das Renngericht zurück, eben wegen des „bemerkenswerten Vorgangs“. Gegen diese Entscheidung hatten dann beide Parteien Berufung beim OLG eingelegt.

Der 11. Zivilsenat ließ in der gestrigen mündlichen Verhandlung nun durchblicken, dass er ebenfalls nicht in die Verbandsautonomie eingreifen werde. Ferner sieht das OLG auch keinen Spielraum für eine Neuverhandlung vor dem Renngericht. Denn anders als bislang angenommen, hatte das Team Dschingis Secret nicht unmittelbar nach dem Rennen Protest eingelegt, sondern erst fünf Tage später. Das sei nach den Statuten des deutschen Galopprennsports aber viel zu spät. Ein Urteil soll am 30. Oktober gesprochen werden.  

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