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Siebenjähriger in Köln überfahrenProzess gegen AWB-Fahrer beginnt am Mittwoch

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Köln Widdersdorf 080519

Bei dem Unfall ist vor einem Jahr ein Junge gestorben.

Köln – Der Müllwagenfahrer, der beim Abbiegen in Widdersdorf vor knapp einem Jahr den Tod eines Siebenjährigen verursacht haben soll, muss sich vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Köln hat das Verfahren (Az. 615 Ls 27/18) mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung zugelassen. Am Mittwoch, 22. Mai, soll ab 11 Uhr im Saal 247 des Gerichts an der Luxemburger Straße gegen den Mitarbeiter der Abfallwirtschaftsbetriebe verhandelt werden.

Das Unglück geschah am 28. Mai 2018. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer Unachtsamkeit vor. Der Junge mit seinem Fahrrad müsse im Seitenspiegel des Müllwagens sichtbar gewesen sein – zumindest für dreieinhalb Sekunden. Somit sei der Unfall vermeidbar gewesen, findet die Staatsanwaltschaft. Sie erhob Anfang Dezember Anklage. Das Gericht hat elf Zeugen geladen, darunter einen Sachverständigen. Das Urteil wird voraussichtlich noch am Mittwoch gesprochen.

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Die Tragödie ereignete sich am Mathesenhofweg in einem Wohngebiet in Widdersdorf. Der Müllwagen fuhr elf Stundenkilometer, der Junge nur etwas schneller. Das Kind wurde von Rädern an der Hinterachse überrollt.

Dem Unfall folgte eine Diskussion über die „Tote-Winkel-Unfälle“, also Unfälle, die meist beim Abbiegen geschehen, weil Menschen und Fahrzeuge in relativer Nähe zum Fahrzeug nicht im Rückspiegel sichtbar sind. Die Abfallwirtschaftsbetriebe kündigten nach dem Unglück an, ihre knapp 200 Müllwagen mit einem Kamerasystem ausrüsten zu wollen. (mit dpa)

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