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Stimme befahl Mann, Frau zu tötenGericht verurteilt 27-Jährigen zu drei Jahren Haft

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Köln – Er kiffte zwei Joints und hörte dann eine Stimme, die ihm befahl, seine Ehefrau zu töten. Dafür wurde ein 27-Jähriger wegen Schuldunfähigkeit nicht wie angeklagt wegen Totschlags, sondern wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt. Er muss für drei Jahre ins Gefängnis. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

In der Nacht auf den 30. Januar war der aus Marokko stammende Deutsche mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Bilderstöckchen. Nach dem Konsum der ersten Cannabiszigarette habe er eine Stimme gehört.Das sei dem 27-Jährigen auch bereits vorher beim Genuss von Cannabis passiert, erläuterte der Vorsitzende Peter Koerfers in der Urteilsbegründung. Um sich zu beruhigen, rauchte der Mann einen weiteren Joint. Doch die Stimme verschwand nicht. „Die Stimme gab dem Angeklagten ein, seine Frau umzubringen, weil sie ihn töten wolle“, sagte Koerfers. Zunächst versuchte der 27-Jährige die Frau mit einer Trainingsjacke zu erwürgen. Als das nicht funktionierte, habe ihm die Stimme eingegeben, sich ein Messer zu nehmen und zuzustechen. Drei Stichen trafen das Opfer, einer im Oberbauch, zwei im linken Brustkorb. Die Frau verstarb am selben Tag im Krankenhaus.

Drei Jahre Haft wegen fahrlässigen Vollrauschs

Als die von Nachbarn alarmierte Polizei am Tatort eintraf, lebte die Geschädigte noch. Laut Koerfers sprach sie mit den Beamten und teilt mit, dass „ihr Mann sich immer, wenn er Marihuana geraucht habe, verfolgt fühlt, dass ihn jemand umbringen will“.

Zwar habe der Angeklagte gewusst, dass er nach dem Konsum von Cannabis in Wahnzustände geriet, doch „eine Psychose von der Stärke“, habe der 27-Jährige nicht erwartet. Ferner habe sich der Angeklagte auch nicht berauscht, um absichtlich schuldunfähig zu sein. Darum habe eine Verurteilung nicht wegen vorsätzlichem, sondern fahrlässigem Vollrausch ergehen müssen, so das Gericht. (bks)

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