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Streit um Hundesteuer in KölnSoll die Steuer verdreifacht werden?

Lesezeit 3 Minuten
Ohne Leine unterwegs: Das ist in Köln nur auf bestimmten Flächen erlaubt.

Ohne Leine unterwegs: Das ist in Köln nur auf bestimmten Flächen erlaubt.

  • Eine Bürgerin hat eine Eingabe bei der Stadt eingereicht.
  • In dieser fordert sie eine Verdreifachung der Hundesteuer.
  • Warum sich die Stadtverwaltung dagegen ausgesprochen hat und was es noch für weitere Konfliktpotentiale gibt.

Köln – „Der will nur spielen!“ Will er wirklich? Und warum überhaupt? Wenn Hundefreunde und Nicht-Hundefreunde aufeinandertreffen, ist um den Vierbeiner schnell ein Streit entbrannt. „Gerade in Großstädten hat sich in den vergangenen Jahren ein Konfliktpotenzial im Zusammenhang mit der Hundehaltung entwickelt“, stellt die Stadtverwaltung in einer Vorlage für den Beschwerde-Ausschuss fest.

Hintergrund ist die Eingabe einer Kölnerin, die vorschlägt, die Hundesteuer zu verdreifachen. Ihre Begründung: Hundehaufen, Bellen, dazu aggressives Verhalten – nicht nur vom Tier, sondern auch vom Menschen: „Wir sind viele Bürger, die das sehr stört“, führt sie als Begründung an.

Gegen eine Erhöhung

Die Stadtverwaltung spricht sich nach einer Bedenkzeit von eineinhalb Jahren – die Eingabe der Kölnerin ist von Juni 2018 – gegen eine Verdreifachung der Hundesteuer auf dann 468 Euro aus. Man sei sich aber „durchaus des ordnungspolitischen Charakters der Hundesteuer bewusst“.

Auch bei den derzeit zu zahlenden 156 Euro gehe die Stadt davon aus, dass sie den Lenkungszweck der Steuer, nämlich „die Eindämmung der Hundehaltung“, ausreichend beachte. Mit 156 Euro ist Köln schon bundesweit in der Hundesteuer-Spitzengruppe. Nur in Hagen, Mainz, Bonn, Mülheim und Wuppertal muss mehr gezahlt werden. Hagen erhebe mit 186 Euro die höchste Hundesteuer, hat die Stadt ermittelt. Eine Verdreifachung wird von der Kölner Verwaltung als „unverhältnismäßig“ gewertet.

Viele Konflikte

Hundetrainerin Ellen de Sousa Marques kennt die Konflikte rund um die Vierbeiner: „Es gibt Menschen, die keine Rücksicht auf andere nehmen“, sagt sie. Das gelte auch unter Hundebesitzern. Sie sieht jeden Halter in der Pflicht, seinen Hund zu erziehen.

„Wenn ich einen guterzogenen Hund habe, fühlen sich Menschen nicht gestört, weil er brav liegenbleibt, jederzeit zurückrufbar ist und niemanden anspringt.“ Auf der anderen Seite wünscht sie sich, dass niemand ohne Erlaubnis einen Hund anfasst. Radfahrer sollten rechtzeitig klingeln, damit der Hund beiseite genommen werden kann. Zumindest dort, wo Hunde überhaupt frei laufen können. Dafür hat die Stadt Dutzende sogenannte „Freilaufflächen“ ausgewiesen.

Maulkorbpflicht

Für Hunde, die zu den Kategorien „gefährliche Hunde“ (wie Pitbulls und Bullterrier) oder „Hunde bestimmter Rassen“ (wie Mastiffs und Rottweiler) gezählt werden, gilt eine Maulkorb- oder Anlein-Pflicht – es sei denn, der Halter beantragt eine Ausnahmegenehmigung und besteht mit seinem Tier einen Wesenstest. Für „gefährliche Hunde“ ist auch eine Haltungserlaubnis nötig. Geregelt ist das im Landeshundegesetz.

Die Verwaltung verweist in der Vorlage zusätzlich noch auf „verschiedene Maßnahmen“, die auf der Internetseite der Stadt erklärt sind, wie Informationen zu Hundekot-Tütenspendern, Kontrollen oder Bußgelder, um die Sensibilität „gerade auch für die Einhaltung der Sauberkeit zu erhöhen“.

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Ellen de Sousa Marques schlägt noch die Regel vor, dass die Stadt die Besitzer verpflichten sollte, mit ihrem Hund eine Hundeschule zu besuchen. Wenn der Hundehalter seinem davonlaufenden Vierbeiner ein „Der tut nichts!“ hinterherruft, ist das für Ellen de Sousa Marques ein Zeichen dafür, dass der Hund nicht erzogen ist: „Das heißt nur, der Hund tut nicht, was der Mensch will.“

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