Streit unter HundezüchternKölner Gericht untersagt Hodenuntersuchung bei Mops

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Mops Symbol dpa 310719

Symbolbild

Köln – Ein Hundezüchter ist vor dem Landgericht Köln mit der Forderung gescheitert, die Hoden eines Mopses eines konkurrierenden Züchters untersuchen zu lassen. Dem fraglichen Rüden namens „Xavier“ fehle ein Hoden, dass wollte der Kläger bei einer Hundeschau gesehen haben. Folglich sei Xavier von der Zucht auszuschließen. Aber sowohl der Rassehunde-Zuchtverein als auch das Vereinsgericht lehnten es ab, die Zuchtfähigkeit von Xavier untersuchen zu lassen.

Mit seiner Klage vor der Landgericht Köln wollte der Züchter den beklagten Verein deshalb verpflichten, Xavier in einer Tierklinik zu untersuchen und im Fall einer Weigerung oder bei Feststellung des Fehlers für die Zucht zu sperren. Sofern der Verein dem Verdacht nicht nachgehe, mache er sich der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig, argumentierte der Züchter. Möglicherweise wird darüber die Mitgliederversammlung des Vereins entscheiden müssen, das Landgericht jedenfalls entschied, Xaviers Hoden sind kein Fall für die Justiz, die Zuchtzulassung eines einzelnen Hundes sei keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

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