Tierfreundin klagt gegen Bußgeld67-jährige hatte widerrechtlich Tauben gefüttert

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(Symbolbild).

Köln – Sie gelten als Friedenssymbol, werden  aber wegen ihres toxischen Kots auch als „Ratten der Lüfte“ bezeichnet:  Tauben. Ihre  Fütterung in der Öffentlichkeit ist verboten. Wegen Verstoßes gegen die Stadtverordnung stand nun eine 67-Jährige vor dem Amtsgericht. Sie hatte  am 23. Oktober 2019 gegen 22.40 Uhr vor dem Rautenstrauch-Joest-Museum  Tauben gefüttert. Mitarbeiter des Ordnungsamtes erwischten sie, im Januar flatterte ein Bußgeldbescheid über 100 Euro ins Haus. Hiergegen setzte sie sich vor Gericht zur Wehr.

„Nach meiner Auffassung verstößt die Stadtordnung gegen den Tierschutz“, erklärte die Witwe. Sie habe beobachtet, dass Tauben aufgrund von Futtermangel „enorme Risiken“ eingingen, die nicht selten zu Verkrüppelungen und einem qualvollen Tod führten.

Argumente für die Nöte der Vögel vorgebracht

Sie sehe zwar ein, dass die Taubenpopulation  verkleinert werden müsse. Das erreiche man aber nur durch Projekte wie das Taubenhaus am Hansaring. Dort werden den Tauben die Eier weggenommen und gegen Porzellan-Eier ausgetauscht. Zudem führte sie an, dass die Stadt selbst während des Lockdowns Tauben gefüttert habe.

Der Richter wandte ein, dass im Oktober Corona noch fern gewesen sei. Weiter sagte er: „Die vorhandene Überpopulation zu stützen, ist nicht regelkonform. Mit dem Füttern der Tauben verschlimmern Sie das Problem auf lange Sicht. Der Taubenkot ist ein Problem auch für unseren schönen Dom.“ Dennoch reduzierte er das Bußgeld auf 50 Euro. Er erkenne an, dass die 67-Jährige nicht „blind durchs Leben gehe“ und sich für „unpopuläre Tiere“ einsetze. „Das entbindet Sie aber nicht davon, sich an die Stadtordnung zu halten“, sagte der Amtsrichter. (bks)

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