Tod durch GlukosemischungAnklage gegen Apothekerin noch nicht zugelassen

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Die Glukosemischung kam aus dieser Apotheke.

Köln – Vor fast zwei Jahren starben eine junge Frau (28) und ihr Fötus (25. Woche) durch verunreinigte Glukose. Die Staatsanwaltschaft hatte vor rund einem Jahr Anklage erhoben, doch die Anklage ist immer noch nicht zugelassen, das Gericht ist laut eigener Aussage überlastet.

Eine damals 28 Jahre alte Frau hatte im September 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen eine Glukosemischung aus einer Longericher Apotheke getrunken. Sie wurde daraufhin bewusstlos, kam ins Krankenhaus und starb dort ebenso wie ihr durch Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Kind. Die Glukosemischung war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Wie sich herausstellte, war das Präparat mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid verunreinigt. Eine Apothekerin wurde angeklagt.

Vorwurf: Versuchter Mord durch Unterlassen und fahrlässige Tötung

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau versuchten Mord durch Unterlassen und fahrlässige Tötung vor sowie eine „sorgfaltswidrige Verwechslung“ der beiden Gefäße vor. Anschließend seien die verunreinigten Abfüllungen an zwei Kunden verkauft worden, die sie später beim Frauenarzt zu sich nahmen. Die Frau soll dem behandelnden Krankenhaus verschwiegen haben, dass eine Lidocainvergiftung in Betracht komme.

Eine Kundin erkannte den bitteren Geschmack der mit der verunreinigten Glucose hergestellten Lösung. Deshalb trank sie in der Praxis ihres Gynäkologen nur einen Schluck der Lösung. Doch die andere Schwangere trank zwei Tage später morgens in derselben Praxis die Lösung komplett. Während sich die erste Frau nach einer stationären Aufnahme rasch von der Lidocainvergiftung erholte und die Klinik am nächsten Tag verlassen konnte, starb die zweite Patientin. Kurz darauf gründete die Polizei eine Mordkommission.

Bislang kein Termin für eine Eröffnungsentscheidung

Die Staatsanwaltschaft erhob die Anklage bereits im September 2020 und leitete die umfangreichen Akten an das Landgericht weiter. Laut Landgericht ist die Überlastung der Schwurgerichtskammern für den gravierenden Verzug mitverantwortlich. Auch dass die Beschuldigte nicht in Haft sei, trage dazu bei, dass der Fall nicht vorrangig behandelt werden muss, um mögliche Fristen einzuhalten.

Die zuständige 11. Große Strafkammer ist laut Gericht wie die anderen Schwurgerichtskammern mit Haftsachen ausgelastet. Es sei nicht zu erwarten, dass sich dies in naher Zukunft ändere. „Ich kann keinen Termin für eine Eröffnungsentscheidung oder eine eventuelle Terminierung einer Gerichtsverhandlung nennen“, so ein Sprecher des Landgerichtes.

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Die Verteidiger der Apothekerin wiesen die Vorwürfe vor einem Jahr als „vollkommen abwegig“ zurück. Die Anklage entbehre jeglicher Grundlage. Die Vorwürfe seien „falsch“, an den entscheidenden Stellen stütze sich die Argumentation der Staatsanwaltschaft „auf Spekulationen“. Die Anwälte sind zuversichtlich, die Unschuld der Frau bei einer möglichen Verhandlung zu beweisen.

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