Tod von Kurt BraunKölner Landgericht weist Angeklagten in Psychiatrie ein

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Clemens K. Kölner Gericht

Der 60-jährige Angeklagte Clemens K. sitzt neben seiner Verteidigerin Harriet Krüger im Landgericht auf der Anklagebank

Köln – Acht Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Mitarbeiter der Kölner Stadtkämmerei hat das Landgericht Köln am Freitag den 60-jährigen Täter  wegen heimtückischen Mordes verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Die Strafkammer hielt es nach der Hauptverhandlung für erwiesen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt infolge einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig war, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Deshalb ging es in dem sogenannten Sicherungsverfahren nicht um eine Gefängnisstrafe, sondern um seine Unterbringung in der Psychiatrie. 

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten außerdem wegen versuchten Mordes. Einige Monate vor der Tat hatte er schon einmal eine städtische Bedienstete angegriffen und verletzt. Von dieser Vorgeschichte wussten der 47-Jährige und seine Kollegin nichts, als sie dem Beschuldigten im vergangenen Dezember einen Hausbesuch abstatten wollten. Der 60-Jährige öffnete die Tür mit einem Küchenmesser in der Hand und stach sofort zu. „Das Opfer hatte keine Chance“, sagte die Richterin.

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Der tödliche Angriff auf den städtischen Mitarbeiter am 13. Dezember hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Täter hatte mit einem Küchenmesser von zwölf Zentimetern Klingenlänge auf den 47-Jährigen eingestochen, der Geld bei dem 60-Jährigen eintreiben wollte. Eine damals 57 Jahre alte Kollegin des Getöteten erlitt bei der Tat an einem Mehrfamilienhaus im Kölner Stadtteil Dünnwald einen schweren Schock. Der Täter war bereits im Vorfeld als gewalttätig aufgefallen.  (afp/ dpa)

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