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Trotz UrteilKein Stopp für Kölns Entwicklungsprojekt „Parkstadt Süd“

Lesezeit 2 Minuten
Wohin mit dem Großmarkt? Unter anderem diese Frage beeinflusste die Entwicklung der „Parkstadt Süd“.

Wohin mit dem Großmarkt? Unter anderem diese Frage beeinflusste die Entwicklung der „Parkstadt Süd“.

Köln – Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur „Parkstadt Süd“ bedeutetet keinen Stopp für das Stadtentwicklungsprojekt. Das sagte Brigitte Scholz, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, am Mittwoch – obwohl die Stadt ihre Mitteilung tags zuvor so betitelt hatte.

„Die Aufstellung der Bebauungspläne ist unabhängig von der Sanierungssatzung“, sagte Scholz. Eben jene Sanierungssatzung für die „Parkstadt Süd“ hat das Gericht am Dienstag ab sofort für unwirksam erklärt. Über diese Satzung hat die Stadt 2013 festgelegt, welches Gebiet sie genau sanieren will, in dem Fall die 115 Hektar – umgerechnet 161 Fußball-Felder. Dort sollen 3500 Wohnungen und 4500 Arbeitsplätze entstehen. Der Vorteil der Sanierungssatzung: Es räumt der Stadt ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke im Gebiet ein.

Keine Angaben über Kosten und Finanzierung

Nur: Die Verwaltung hat darin nicht aufgeführt, wie viel das Projekt kostet und wie sie es finanzieren will. Dagegen klagten laut Scholz vier Grundstücksbesitzer in der „Parkstadt Süd“, das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen recht. Auf die Frage, ob das damals ein Fehler gewesen sei, sagte Scholz: „Man würde heute weitere Angaben machen.“

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Das Urteil bedeutet aber auch, dass das Vorkaufsrecht nicht mehr gilt. Das ist ein Problem, weil die Stadt laut Scholz noch einige Schlüsselgrundstücke erwerben muss, unter anderem die der Kläger. Also braucht sie nun schnell ein „besonderes Vorkaufsrecht“ für eine Übergangszeit, bis die neue Satzung greift.

Grundstücke, die die Stadt braucht

Die politischen Gremien sollen bis 3. Mai über dieses vorübergehende Vorkaufsrecht entscheiden. Ob in dieser Zeit möglicherweise schon Grundstücke verkauft sind, die die Stadt braucht? Scholz sagt: „So schnell geht das nicht.“ Und welche Handhabe die Stadt bei Grundstücksbesitzern habe, die nicht verkaufen wollten? „Wir prüfen verschiedene Möglichkeiten.“ Das Wort Enteignung fällt dabei nicht.

Scholz betonte aber, dass die Bebauungspläne von der neuen Satzung unabhängig seien, der Kosten- und Umsetzungsplan noch vor der Sommerpause vorliege, 2023 soll der Bau der „Parkstadt Süd“ beginnen. Bis Ende 2023 soll der viel diskutierte Umzug des Großmarkts für Lebensmittel an der Bonner Straße nach Marsdorf in Junkersdorf erfolgen, der Bebauungsplan liegt aus.

Scholz fürchtet keine negativen Auswirkungen für andere Stadtentwicklungsprojekte wie Mülheim-Süd oder den Deutzer Hafen. „Dabei handelt es sich um keine Sanierungsgebiete.“ Ihre Entwicklung basiert auf dem klassischen Bebauungsplanverfahren, auch weil sie deutlich kleiner sind.

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