Umstrittenes Kölner UrteilGruppe will gegen Freispruch von Grapscher demonstrieren

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Das Landgericht in Köln

Köln – Unter dem Motto „So nicht!“ ruft die „Initiative gegen sexualisierte Gewalt“ am kommenden Mittwoch, 19. Februar 2020, zu einer Kundgebung vor dem Gebäude des Amts- und Landgerichts an der Luxemburger Straße auf. Beginn der Demonstration ist 14 Uhr. Hintergrund des Aufrufs ist ein vor dem Amtsgericht eingestelltes Verfahren gegen einen mutmaßlichen Po-Grapscher.

Konkret wendet sich die Kundgebung gegen die Einstellungsbegründung der Richterin. Demnach soll sie laut einem Gerichtssprecher gesagt haben, es sei ja „der 11. 11.“ gewesen. Zudem sei die Tat geringfügig gewesen, so dass man die Sache auf sich beruhen lassen könne.

Auf der Rolltreppe zugegriffen

Angeklagt in dem Verfahren war ein 42-Jähriger. Er soll am 11. November 2018 der Geschädigten gegen 22.10 Uhr auf der Rolltreppe der Stadtbahnhaltestelle Kalk-Post von hinten unter den Rock ans Gesäß gefasst haben. Die Frau hatte laut Anklage nach dem Griff geschrien und die Hand des Angeklagten weggeschlagen. Anschließend habe sie die Tat bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Im Verfahren bestritt der Angeklagte den Vorwurf.

Beim Aufruf der Verhandlung, erklärte der Gerichtssprecher weiter, sei die als Zeugin geladene Geschädigte aber zunächst nicht erschienen. Staatsanwaltschaft und Gericht hätten dann aus prozessökonomischen Gründen einer Einstellung zugestimmt.

Die Initiative gegen sexuelle Gewalt kritisiert die Entscheidung des Amtsgerichts als „Freibrief für übergriffige Männer“. Amtsgerichtspräsident Henning Banke sagte am Donnerstag, dass er einzelne Entscheidungen von Richtern nicht kommentieren könne, wegen der verfassungsmäßig garantierten richterlichen Unabhängigkeit. Banke stellte aber unmissverständlich klar, ein sexueller Übergriff sei strafbar, „an Karneval und auch an allen anderen Tagen des Jahres“.

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