UnterbringungKöln lockert die Regeln für Hotels

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Hotels wie das Dorint am Heumarkt haben es in Köln jetzt wieder etwas einfacher.

Hotels wie das Dorint am Heumarkt haben es in Köln jetzt wieder etwas einfacher.

Köln – Die Kölner Hotels dürfen trotz Corona-Krise seit Dienstag auch Geschäftsreisende oder Tagesgäste unterbringen, die die Zimmer als Büro nutzen. Das hat die Stadt Köln am Mittwoch der Rundschau bestätigt. Tags zuvor gab es noch einige Unstimmigkeiten darüber zwischen Stadt und Land (wir berichteten). Zuvor hatte sich die Dorint-Betreibergruppe gegen die strikte Kölner Regel vor Gericht gewehrt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Warum sind jetzt Geschäftsreisende erlaubt?

Weil die Stadt von ihrer bislang umgesetzten Linie abrückt. Am 19. März hatte sie den Betrieb von Hotels und Beherbergungsstätten per sogenannter Allgemeinverfügung untersagt, Gesundheitsamtsleiter Johannes Nießen teilte mit: „In Ergänzung zu meinem Verbot gewerblicher Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersage ich den Betrieb von Hotel- und Beherbergungsbetrieben insgesamt.“ Allerdings machte er zwei Ausnahmen. Erstens: Sogenannte Schlüsselpersonen, also beispielsweise Berufe in Medizin, Pflege oder bei der Polizei. Und zweitens: Wenn die Behörden eine Unterbringung anordnete, etwa Soldaten, die helfen.

Von dieser Praxis rückt die Stadt seit Dienstag ab, eine Sprecherin sagte: „Die Allgemeinverfügung, die die Hotels betrifft, ist vom Tisch.“ Die Stadt schwenkt damit auf die deutlich mildere Linie des Landes ein.

Was schreibt das Land NRW denn vor?

Seit dem 22. März gilt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Unter Paragraf acht zum Punkt Beherbergung und Tourismus steht: „Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken und Reisebusreisen sind untersagt.“ Das heißt aber auch: Alles andere, unter anderem Geschäftsreisende, waren von Seiten des Landes immer erlaubt – in Köln aber nicht. Laut Land hat sich seit dem 22. März nichts an der Regel geändert, das bestätigte ein Sprecher am Mittwoch im Gespräch mit der Kölnischen Rundschau.

Warum geht die Stadt jetzt anders vor?

Laut der Sprecherin, weil die Verordnung des Landes vom 22. März erst ab Dienstag, 31. März, in Kraft getreten ist. Der Sprecher des Landes verneinte das, sie sei dem 22. März gültig. Dieser Widerspruch ließ sich nicht aufklären.

Wer darf in Hotels übernachten, wer nicht?

Vereinfacht gesagt: Touristen nicht, der Rest schon. Also eben nicht nur Beschäftigte in Schlüsselberufen, sondern auch Geschäftsreisende oder Monteure, auf den Baustellen in der Stadt wird ja weiter gearbeitet. Allerdings dürfte die Zahl potenzieller Kunden überschaubar sein, jedes Hotel entscheidet also selbst, ob es sich lohnt oder nicht. Und: Es gelten die besonderen Vorgaben zur Hygiene.

Was bedeutet die Regel des Landes für die Hotels?

Dass sie zusätzlich zur üblichen Zimmervermietung beispielsweise ihre Räume als Arbeitsplätze anbieten können, also Hoteloffice statt Homeoffice oder Großraumbüro. In Dresden hat das Dorint laut Dorint-Chef Dirk Iserlohe auf diese Weise 50 Zimmer vermietet. In Köln startet der Betrieb am Donnerstag wieder. Das Maritim hatte seine Aktivitäten reduziert, zu möglichen Hoteloffice-Arbeitsplätzen äußerte eine Sprecherin sich am Mittwoch nicht.

Was ist mit Essen und Trinken?

Restaurants sind aktuell ja verboten. Für die Gäste heißt das laut Iserlohe: Die Bars im Dorint sind geschlossen, das Essen liefern die Angestellten auf das Zimmer.

Was ist mit der Klage des Dorint-Hotels?

Die hat sich erledigt, bestätigte Iserlohe. Wie berichtet, hatte Dorint vor dem Gericht gegen die Verfügung der Stadt im Eilverfahren geklagt.

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