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UnterkünfteRat erleichtert Wohnungssuche für Flüchtlinge in Köln

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Schon leer: Die Containeranlage am Rathenauplatz hat nach zwei Jahren ausgedient. Zwölf junge Flüchtlinge wohnten hier zuletzt.

Schon leer: Die Containeranlage am Rathenauplatz hat nach zwei Jahren ausgedient. Zwölf junge Flüchtlinge wohnten hier zuletzt.

Köln – Das Auszugsmanagement im Wohnungsamt ist nun eine Dauereinrichtung. Seit 2011 hat der Stadtrat alle zwei Jahre über das Projekt entschieden, das Flüchtlingen bei der Wohnraumsuche in der Stadt hilft. Seit seinem Start vermittelte das Auszugsmanagement 2420 Geflüchtete in 823 Wohnungen.

Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat sind die Träger dieser Einrichtung. Sieben Stellen sind mit dem Projekt verbunden, für das die Stadt 550.000 Euro aufwendet.

Container am Rathenauplatz sollen verschwinden

Die Wohncontainer am Rathenauplatz, in denen zwölf junge Flüchtlinge unter Obhut der „Jugendhilfe Godesheim“ aus Bonn lebten, werden abgebaut. Der Mietvertrag ist nach zwei Jahren ausgelaufen.

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Der Träger hat ein Haus gemietet. Bis es bezogen werden kann, leben die jungen Leute in Bonn. Durchschnittlich sind sie drei Monate in diesem Heim. Insgesamt betreut das Kölner Jugendamt 720 junge Geflüchtete. (mfr)

SPD und Linke unternahmen in der Ratssitzung vergeblich einen Vorstoß, um für alle Stellen im Projekt eine Entfristung vorzuschreiben und noch 50.000 Euro mehr zur Verfügung zu stellen. Die Befristung eines Anstellungsvertrages, so das Gestaltungsbündnis aus CDU und Grünen, sei aber vorwiegend Sache der Träger. So wird derzeit von der Stadt aus je Träger nur eine Stelle ausdrücklich ohne Befristung eingestuft. Die anderen vier Stellen werden jeweils für zwei Jahre besetzt. Die Ombudsleute erhielten ebenfalls eine Verlängerung für ihre Vermittlungstätigkeit.

Rund 10.400 Geflüchtete leben derzeit in städtischen Unterkünften. „Sie dienen vor allem der Abwehr von Obdachlosigkeit“, erklärte ein Sprecher der Flüchtlingskoordination der Stadt. Deshalb wohnten dort auch Menschen, deren Flüchtlingsstatus bereits anerkannt sei, die aber kein ausreichendes Vermögen oder eine Arbeit hätten. Im Prinzip dürfe jeder Bewohner auf eigene Faust in eine reguläre Wohnung umziehen. Voraussetzung ist aber, dass er sie sich leisten kann und dass sich die Wohnung innerhalb der Stadt befindet. Der Wohnsitz ist durch die Zuweisungsquoten weiterhin vorgegeben.

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