Urteil des Kölner LandgerichtsUber-App in Deutschland verboten

Lesezeit 3 Minuten
Uber Logo

Uber-Logo auf einem Fahrzeug. (Symbolbild)

Köln – Die App Uber X ist nicht rechtens. Das hat das Landgericht Köln in einem Beschluss festgehalten (Aktenzeichen 81 O 74/19) und per einstweiliger Verfügung einem einzelnen klagenden Taxiunternehmer aus Junkersdorf Recht gegeben.

Damit darf die Uber B.V., die niederländische Tochterfirma des US-Konzerns, ihre Fahrtvermittlungsapp für Mietwagen in Deutschland nicht mehr verwenden.

Richter hält Beweise für stichhaltig

Das Gericht folgte den Beweisen, die der Taxiunternehmer vorlegte. Demnach lässt die App von Uber zu, dass ein Mietwagenfahrer einen Fahrauftrag unabhängig vom Unternehmenssitz annehmen kann.

Genau deshalb war die Vorgänger-App namens „Uber Black“ aber bereits von einem Gericht in Frankfurt untersagt und das Verbot vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Die Funktion verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, wonach Mietwagen – anders als Taxis – nicht irgendwo auf einen Fahrgast warten dürfen, sondern nach jedem Auftrag an den Unternehmenssitz zurückkehren müssen.

Ein Passus soll die wahren Absichten des Unternehmens zeigen

Der Rechtsanwalt Carsten Mathias, der auch regelmäßig den Taxi-Ruf Köln vertritt und in diesem Prozess den Einzelunternehmer vertrat, erklärte der Rundschau: „Die App ist auf Verstöße vorprogrammiert.“ In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Uber zudem den Mietwagenfahrern ausdrücklich untersagt, mit der Funktion aus der App aus dem Fahrzeug heraus die Bestellung anzunehmen. Gerade dieser Passus zeige aber, dass Uber genau mit diesem Verhalten seiner Vertragspartner gerechnet habe.

Uber in Amsterdam hat zuletzt laut Mathias die Annahme des Gerichtsbeschlusses, der durch einen niederländischen Gerichtsvollzieher zugestellt worden sei, verweigert. Zur Begründung habe das Unternehmen angegeben, dass der Gerichtsbeschluss auf Deutsch verfasst sei. Eine zumindest kuriose Begründung für ein Unternehmen, das auch in deutscher Sprache auf dem deutschen Markt aktiv ist.

Zuwiderhandlung kostet 250 000 Euro

Die Folgen des Urteils für die Praxis sind derzeit noch unklar. Uber ignoriert das Verbot offenbar vorerst, das Geschäft läuft weiter. Das Urteil gilt aber „ab Zustellung“.

Aus Sicht der deutschen Behörden ist es zugestellt. Uber kann zudem erneut den Instanzenweg beschreiten. Stellung nahm Uber auf Anfrage der Rundschau nicht. Das Gericht hat für jeden Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro festgesetzt – ersatzweise Ordnungshaft.

Erst im Frühjahr ist Uber nach Köln gekommen

Uber hat gemäß des Kölner Beschlusses die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde dabei mit 80 000 festgesetzt. Erst im Frühjahr hatte Uber sein bereits in einigen deutschen Großstädten verfügbares Vermittlungsangebot auf Köln ausgedehnt.

Weil vor allem Mietwagen mit auswärtigem Kennzeichen in der Stadt die Kunden aufnahmen, schaukelten sich zwischen Taxifahrern und Uber-Vertragspartnern teils handfeste Auseinandersetzungen hoch. Reifen sollen zerstochen, ein Spiegel abgetreten worden sein, und es gab regelmäßig Verfolgungsfahrten.

Einige Mitglieder der Taxi-Genossenschaft zeigten großen Ehrgeiz, die ihnen aufgefallenen Verstöße durch Videos zu dokumentieren. Zuletzt hatte der Taxi-Ruf Köln mit mehreren Unterlassungsverfügungen vor dem Landgericht gegen Uber Vertragspartner Erfolg. 

Rundschau abonnieren