Abo

Urteil gesprochenKölner bot im Internet seine einjährige Tochter an

Lesezeit 2 Minuten
Kölner Amtsgericht Archiv 190719

Das Kölner Amtsgericht.

Köln – „Nah, Bock auf meine Kleine?“, fragt der Vater einer einjährigen Tochter in einem Chat. „Klar!“, antwortet ein 31-Jähriger. Dann geht ein Videoanruf via Skype bei dem 31-Jährigen ein. „Was willst du sehen?“, fragt der Vater zurück. Die Antwort des 31-Jährigen kann hier nicht wörtlich wiedergegeben werden. Die Sprache, in der die beiden Männer kommunizieren ist roh, gefühllos, abstoßend. Nur so viel: Der 31-Jährige fordert den Vater des einjährigen Mädchens explizit auf, seine Tochter sexuell zu missbrauchen. Doch zu dem Live-Missbrauch vor der Computerkamera kommt es im April 2015 nicht mehr. Die Verbindung reißt ab oder wird von dem Vater des Mädchens abgebrochen. Wieso, das konnte vor dem Amtsgericht nicht geklärt werden.

Dort war der 31-Jährige am Dienstag wegen versuchter Anstiftung zum besonders schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie wegen Verschaffens und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Unter den kinderpornografischen Aufnahmen befanden sich auch zahlreiche von dem besagten einjährigen Mädchen, missbraucht von ihrem eigenen Vater.

500 Bilder und Videos im Besitz

Der 31-Jährige ist Wiederholungstäter – zumindest was den Besitz von Kinderpornografie angeht. Derzeit sitzt er eine Gefängnisstrafe ab, eine weitere Strafe vom Landgericht Gießen von zwei Jahren und vier Monaten hat er noch vor der Brust. Über seinen Verteidiger räumte er alle Vorwürfe ein. Mit der versuchten Anstiftung zum sexuellen Kindesmissbrauch, stellt das Gericht fest, habe er Neuland betreten. Der Angeklagte entschuldigte sich, zeigte sich reuig und gab an: „Da habe ich etwas gefordert, was ich eigentlich gar nicht wollte.“ Er selbst sei als 14-Jähriger von einem Fremden missbraucht worden.

„Ich wollte das Leid der Kinder teilen.“ 

Dann lieferte er eine abenteuerliche Erklärung, warum er rund 500 kinderpornografische Bilder und einige Videos – im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen eine bescheidene Anzahl –besessen habe: „Ich wollte das Leid der Kinder teilen.“ Der psychiatrische Sachverständige kommentierte: „Das kann man glauben oder auch nicht. Ich finde das ungewöhnlich. Von anderen Tätern kenne ich das nicht.“

Verurteilt wurde der 31-Jährige am Dienstag zu drei Jahren und zehn Monaten. In der sogenannten Gesamtstrafe aufgehoben sind auch die zwei Jahre vier Monate aus Gießen. Ob und in welchem Umfang der Vater des Mädchens bestraft wurde, dazu konnten weder Gericht noch Staatsanwalt Auskunft geben. Auf alle Anfragen zu der Sache hätte die zuständige Behörde in Norddeutschland bislang nicht geantwortet.

Rundschau abonnieren