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UrteilKölns Mega-Projekt „Parkstadt Süd“ verzögert sich auf unbestimmte Zeit

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Wohin mit dem Großmarkt? Unter anderem diese Frage beeinflusste die Entwicklung der „Parkstadt Süd“.

Wohin mit dem Großmarkt? Unter anderem diese Frage beeinflusste die Entwicklung der „Parkstadt Süd“.

Köln – Eines der größten Stadtentwicklungsprojekte, die sogenannte „Parkstadt Süd“, verzögert sich aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig – wie lange, konnte eine Sprecherin der Stadt am Dienstag noch nicht sagen.

Allerdings war ohnehin unklar, ab wann die Entwicklung des Gebiets zwischen Luxemburger Straße und Rheinufer beginnen sollte. Im Jahr 2015 war die Stadt davon ausgegangen, dass die etwa 3500 Wohnungen und 4500 Arbeitsplätze bis 2028 fertig sind. Doch der Zeitplan gilt als überholt.

Sanierungssatzung für unwirksam erklärt

Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht die Sanierungssatzung für das 115 Hektar große Areal für unwirksam erklärt – und zwar sofort. Der „Parkstadt Süd“ fehlt also die förmliche Grundlage. Die Stadt selbst bezeichnete das neue Quartier „als beispiellos und unverzichtbar für die wachsende Stadt Köln. Das Projekt Parkstadt Süd hat stadtentwicklungspolitisch wie stadtplanerisch einen hohen Stellenwert.“

Das Urteil kann die Stadt laut eigener Aussage nicht anfechten. Das heißt: Die „Parkstadt Süd“ braucht eine neue Satzung und die dafür nötigen politischen Beschlüsse.

Kostenübersicht fehlte

Der Rechtsstreit hat eine längere Geschichte: Vereinfacht gesagt hatten vier Kläger gegen die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet geklagt. Der Vorwurf: Es fehle eine Kosten- und Finanzierungsübersicht, also wie viel die „Parkstadt Süd“ einmal tatsächlich kostet. Diese Aufstellung lag im Jahr 2013 noch nicht vor.

In erster Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster schon 2015 die Satzung in einem sogenannten Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt. Dieser Ansicht folgte das Bundesverwaltungsgericht nun. Demnach hätte die Stadt im Jahr des Satzungsbeschlusses, also 2013, darlegen müssen, „ob sie die Sanierungsmaßnahme in absehbarer Zeit finanzieren kann“.

Stadt will vorsorglich Grundstücke kaufen

Das hätte nicht en detail erfolgen müssen, aber eine Schätzung sei schon nötig gewesen. Ergo urteilte das Gericht: „Diesen Anforderungen genügt die Sanierungssatzung der Stadt Köln nicht. Das hat das OVG im Ergebnis zu Recht angenommen.“

Die Stadt teilte am Dienstag auch mit, dass sie nun weitere Grundstücke in dem Areal vorsorglich kaufen will, damit nicht andere das tun. Dafür soll der Rat im Mai ein „Besonderes Vorkaufsrecht“ der Stadt für das Gebiet beschließen.

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