Urteil vor dem LandgerichtLebenslang nach Mord aus Habgier

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Handschellen (1)

Symbolbild/

Köln – Lebenslang wegen Mordes, so lautete am Freitag das Urteil gegen einen Serben (23) vor dem Landgericht. Er hatte einen 79 Jahre alten Senior in dessen Wohnung erschlagen und anschließend Wertgegenstände an sich genommen. „Gewinnstreben dominierte das Bewusstsein des Angeklagten bei der Tat“, sagte Richter Peter Koerfers in der Urteilsbegründung. Das Gericht urteilte, dass der 23-Jährige den Senior aus Habgier getötet hatte.

Äußerst kraftvolle Schläge und Tritte

Kennengelernt hatten sich die beiden Männer in der bei Homosexuellen beliebten Kneipe „Hühnerfranz“ in der Altstadt. Dort sei der in Deutschland weitestgehend mittellose Angeklagte an jenem Abend hingegangen, um sich als „Stricher“ zu verdingen, wie Koerfers sagte. Der 79-Jährige war hingegen bekannt dafür, regelmäßig die Dienste von Strichern wahrzunehmen. Die beiden Männer kamen am Tresen ins Gespräch, und schnell wurde man sich einig: Sex in der Wohnung des 79-Jährigen gegen 30 Euro.

„Der Angeklagte war wegen der Einrichtung der Wohnung beeindruckt. Er realisierte, dass der Geschädigte wohlhabend war“, sagte Koerfers. Spätestens da habe der Angeklagte den spontanen Entschluss gefasst, den Senior auszurauben. Bei seinem vollkommen überraschenden Angriff auf das wehr- und arglose Opfer sei der Angeklagte mit „äußerst kraftvollen Schlägen wie Tritten“ gegen Kopf und Halsbereich vorgegangen. Das Gesicht des Opfers wurde völlig zertrümmert. Todesursache war Ersticken: Wegen gebrochenen Kehlkopfs sowie Blut in der Luftröhre.

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Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, den Senior getötet zu haben wegen eines Streits über die Bezahlung für den Sex. Dem folgte das Gericht nicht. Es gab dem Angeklagten vielmehr einen Rat: „Es wird Zeit, die Tat ehrlich aufzuarbeiten. Das haben Sie bisher nicht getan.“

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