Abo

Verfahren eingestelltEhemaliger KVB-Fahrer muss nach Trunkenheitsfahrt zahlen

Lesezeit 1 Minute
20151021kvb-mh9486

Die KVB-Linie 18

Köln – Das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen KVB-Fahrer, der unter schwerem Alkoholeinfluss an der Haltestelle Eifelwall mit einer Stadtbahn der Linie 18 einen Auffahrunfall verursachte, wird gegen Auflagen eingestellt. Beim dem Aufprall auf eine an der Haltestelle stehende Bahn wurden rund 40 Menschenverletzt.

Die Polizei stellte beim dem Fahrer nach dem Unfall einen Blutalkoholwert von 2,4 Promille fest. Am ersten Verhandlungstag vor dem Kölner Amtsgericht erhob der Mann schwere Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Die KVB habe von seiner Alkoholsucht gewusst. Am Tag des Unfalls habe seine Frau mit einem Anruf den Verkehrs-Betrieb gewarnt, dass er einen schweren Rückfall erlitten habe.

War schon in Suchttherapie

Bereits in einem vorgelagerten Arbeitsprozess hatte die KVB allerdings diese Vorwürfe dementiert. Aus einer langfristigen Krankmeldung sei nicht hervorgegangen, dass es sich um eine Suchttherapie handelte. Die Ehefrau habe nicht auf Trunkenheit hingewiesen.

Mittlerweile liegt der Staatsanwaltschaft ein psychologisches Gutachten vor. Es attestiert dem Fahrer wegen seiner Sucht verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte muss 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. (ngo)

Rundschau abonnieren