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Verkäufer im Tabakgeschäft angeklagtE-Zigarette explodierte im Mund eines 19-Jährigen

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E-Zigarette

Eine E-Zigarette (Symbolbild)

Köln – Riesige Rauchschwaden und ein zumeist süßlich parfümierter Geruch, das sind die Markenzeichen von E-Zigaretten. Immer häufiger greifen Raucher auf den scheinbar weniger schädlichen elektronischen Tabakkonsum zurück. Doch dass diese nicht frei von Risiken sind, zeigt ein Fall, der gestern vor dem Amtsgericht eröffnet wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verkäufer (53) eines Tabakgeschäfts fahrlässige Körperverletzung sowie das fahrlässige Herbeiführen einer Explosion vor, bei der er „Leib und Leben“ des Geschädigten gefährdet habe. Am 23. Januar 2016 soll er einem damals 19-Jährigen einen neuen Akku sowie einen neuen Verdampfer-Kopf in dessen E-Zigarette eingebaut haben.

Zähne durch Wucht der Explosion aus dem Kiefer gebrochen

Als der Konsument noch im Laden testweise an dem Gerät zog, explodierte die E-Zigarette im Mund. Das Gefühl beschrieb der Geschädigte am Rande des Verfahrens wie folgt: „Als hätte man mir einen Hammer ins Gesicht geschlagen.“

Das Verletzungsbild war entsprechend: Laut Anklage wurden durch die Wucht der Explosion drei Zähne aus dem Kiefer gebrochen, drei weitere Zähne wurden schwer beschädigt. Ferner zog sich der Mann Platzwunden an der Lippe, im Gesicht und auf dem Zungenrücken zu; die Gaumenschleimhaut wurde abgelöst. Ihm sei, so der heute 22-Jährige, das „Blut wie ein Wasserfall aus dem Gesicht gelaufen“. Der Geschädigte musste sich mehreren Operationen unterziehen.

Laut Anklage hätte der 53-Jährige wissen müssen, dass der eingebaute Akku und der Verdampfer nicht kompatibel gewesen seien, sagt die Anklage. Verteidiger Wolfgang Kurtenbach hielt dem entgegen, dass die Bezirksregierung bei einer Überprüfung der Produktsicherheit keine Ursache für die Explosion habe ermitteln können. Auch in der Ermittlungsakte gebe es dahingehend keine Feststellungen.

Unter Verweis auf ein Zivilverfahren wegen Schmerzensgelds vor dem Landgericht vertagte die Richterin das Verfahren. Sie wolle das Ergebnis der Verhandlung abwarten. Im kommenden Jahr soll die Sache dann erneut strafrechtlich verhandelt werden.

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