Verkaufsoffene Sonntage in KölnKöln bleibt bei Laden-Öffnung am Sonntag

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Kölner Innenstadt (Archivbild)

Kölner Innenstadt (Archivbild)

Köln – 18 sollten es ursprünglich mal sein, übrig geblieben sind Corona-bedingt ohnehin kaum noch verkaufsoffene Sonntage. Aber nicht nur das Virus bereitet den Organisatoren Kopfzerbrechen, nun kam auch noch lästige Kunde aus Leipzig. Denn das dort ansässige Bundesverwaltungsgericht hat nach einer Klage der Gewerkschaft ver.di zwei bereits genehmigte Veranstaltungen gekippt – eine in Baden-Württemberg und eine in Mönchengladbach.

Weiter hohe Hürden für Sonntagsöffnungen

Für die Zulässigkeit einer Sonntagsöffnung anlässlich von Märkten oder Festen gelten demzufolge weiter hohe Hürden. Die Leipziger Richter änderten zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim und des Oberverwaltungsgerichts in Münster ab, die etwas großzügiger geurteilt hatten. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Fest oder ein Markt für sich genommen mehr Besucher anzieht als eine Sonntagsöffnung ohne diese Veranstaltung – genau das nämlich müssen die Kommunen für eine Genehmigung nachweisen. Die jeweilige Veranstaltung müsse „den Tag klar prägen“.

Das sahen die Verwaltungsrichter nicht gegeben, obwohl die Veranstaltungen – zumindest aus der Ferne betrachtet – so klein gar nicht klingen: In Baden-Württemberg ging es um einen historischen Handwerkermarkt, in Mönchengladbach um die „Blaulichtmeile“, eine technische Leistungsschau von THW und anderen Hilfsdiensten.

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Ladenöffnungsgesetz in NRW überarbeitet

Das Land NRW hat zwar sein Ladenöffnungsgesetz vor kurzem novelliert. Es gestattet nun unter bestimmten Umständen, keine Voraussage der Besucherströme vorzunehmen, und auch das Bundesverwaltungsgericht beanstandete diese Regelung nicht grundsätzlich. Durch die Öffnung eines großen Einkaufszentrums aber, dessen Besucherzahl die Interessenten an der Blaulichtmeile überstieg, hätte man zumindest in Mönchengladbach nicht darauf verzichten dürfen.

Seitens der Stadt bleibt man derweil gelassen. Die Urteile hätten nur bedingt Auswirkungen auf Köln: Der Fall in Baden-Württemberg betreffe eine stadtweite Sonntagsöffnung, die vom Bundesverwaltungsgericht als räumlich zu weitgehend erachtet wurde. Dies sei hier nicht der Fall, weil Verkaufsstellen ohnehin nur in der näheren Umgebung der Veranstaltung öffnen dürfen. Auch Mönchengladbach greife nicht, weil in Köln jetzt schon die Sonntagsöffnungen auf die erwartete Besucherstärke der Veranstaltung abgestellt würden.

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Im Zuge der Klage-Androhungen durch ver.di hat Köln seine verkaufsoffenen Sonntage bereits in den letzten Jahren drastisch zurückgefahren. Nicht immer zur Freude des örtlichen Einzelhandels. Und auch beim Stadtmarketing Köln, das für den Einzelhandel die Sonntagsöffnungen beantragt, sieht man die Auflagen kritisch. Verkaufsoffene Sonntage könnten zwar nicht die alleinige Lösung, aber doch ein wichtiger Baustein in den Gesamtmaßnahmen zur Bewältigung der Existenzkrise vieler Einzelhändler sein. Daher sei es wichtig, dass bereits genehmigte verkaufsoffene Sonntage, die Corona-bedingt ausgefallen seien, auch ohne Anlass nachgeholt werden dürften. Ein zweiter Sonntag im Herbst und ein zusätzlicher in der Weihnachtszeit – „dies wäre ein dringend notwendiges Signal aus Politik und Verwaltung, aber auch von den Kirchen und den Gewerkschaften“, hieß es in einer Stellungnahme.

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