Verstoß gegen NaturschutzgesetzVater und Sohn aus Köln verkaufen Singvögel

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Buchfink

Ein männlicher Buchfink

Köln – Sie stritten bis zum Schluss beharrlich alles ab, wurden aber doch schuldig gesprochen: Das Kölner Amtsgericht verurteilte am Mittwoch zwei Vogelhändler – Vater (83) und Sohn (55) – zu Bewährungsstrafen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und Urkundenfälschung.

Der 83-Jährige wurde zu anderthalb Jahren, sein Sohn zu zwei Jahren verurteilt. Das Gericht errechnete einen entstandenen Schaden von 32.000 Euro. Der Betrag wird gemäß dem Urteil von den Angeklagten eingezogen.

Die Männer hatten artengeschützte Singvögel ohne rechtmäßigen Herkunftsnachweis im Internet, auf Vogelmärkten und -börsen verkauft. Laut Anklageschrift waren die Vögel „illegal der Natur entnommen“ worden und nicht legal gezüchtet worden. Letzteres behaupteten die beiden Angeklagten aber bis in ihr letztes Wort hinein.

Buchfinken und Gimpel gefangen

Insgesamt hatten die Angeklagten in 448 Fällen gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Unter den von Mitarbeitern der Stadt Köln und der Polizei beschlagnahmten Vögeln befanden sich Buchfinken, Dorngrasmücken, Gimpel und Goldammern. Gehalten wurden die Tiere in Volieren in einer Halle in Köln und in weiteren Gebäuden. Zudem waren die Ringe an den Beinen der Vögel teilweise manipuliert, einige Vögel trugen überhaupt keine Beringung mit der Herkunftskennzeichnung.

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende: „Es ist ausschließlich mit Singvögeln gehandelt worden und nicht mit Zuchtvögeln.“ Ferner seien von 309 sichergestellten Ringen 278 manipuliert gewesen: „Das ist eine deutliche Vielzahl“, sagte der Richter weiter. Und auch die Unterlagen zu den Vögeln und ihrer Herkunft seien lückenhaft gewesen oder hätten ganz gefehlt. „Ein völlig unverständlicher Umgang bei einer so sensiblen Materie“, stellte der Richter fest. (bks)

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