Volksverhetzende InhalteHitler-Bild auf Privathandy – Kölner Polizist suspendiert

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Polizeipräsidium Köln dpa 220819

Das Polizeipräsidium in Köln (Archivfoto).

  • Der 58-Jährige Beamte soll Hitler-Bilder und fremdenfeindliche Sprüche über Whatsapp weiterverbreitet haben.
  • Bekannt geworden war der Vorgang im Rahmen von Ermittlungen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses.
  • Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, will Polizeipräsident Jacob den Mann permanent aus dem Dienst entfernen.

Köln – Ein 58-jähriger Beamter der Kölner Polizei ist von Polizeipräsident Uwe Jacob mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden. Anfang der Woche war bekannt geworden, dass der Mann von seinem privaten Handy ein Hitler-Bild und einen fremdenfeindlichen Spruch an, so ein Polizeisprecher, einen „bestimmten Personenkreis“ weitergeleitet haben soll.

Der Fall ist bekannt geworden im Rahmen anderer Ermittlungen gegen den Mann, sie drehten sich um den Verdacht der Verletzung des Dienstgeheimnisses. Solche Verfahren werden aus Gründen der Neutralitätspflicht bei der Polizei Bonn geführt. Dabei wurden das Hitler-Bild und der fremdenfeindliche Spruch, die per Whats-App weitergeleitet worden sein sollen, bekannt. Jacob suspendierte den Beamten daraufhin.

Jacob: „Wir dulden keinen Rassismus“

Das Verhalten sei schwer rufschädigend für die gesamte Polizeibehörde. „Als ich davon erfahren habe, habe ich sofort ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entlassung eingeleitet“, sagte Jacob der Rundschau. „Ich beabsichtige, den Beamten nach Anhörung vorläufig des Dienstes zu entheben. Die Verbreitung solcher volksverhetzender Bilder ist für mich völlig inakzeptabel und schädigt den guten Ruf der Polizei Köln. Wir dulden keinen Rassismus in unseren Reihen.“

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Laut Polizei war der Beamte in der Vergangenheit nicht durch rechte Äußerung oder die Verbreitung extremer Bilder oder Schriften bekannt geworden. Das Vorgehen von Jacob könnte für ihn nun das Ende seiner Beamtenlaufbahn bedeuten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, würde sich zunächst ein strafrechtliches Verfahren anschließen. 

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