Von Polizisten in Köln geschlagenCSD-Opfer erhält 15.000 Euro Schmerzensgeld

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Regenbogenfahne

Die Regenbogen-Fahne 

Köln – Er wurde von Polizisten geschlagen, gedemütigt, homophob beleidigt — und das am Rande des Christopher Street Day 2016. Anschließend wurde Sven W. (30) von der Staatsanwaltschaft über Jahre zum Täter gemacht und durch die Instanzen angeklagt. Doch Amts- und Landgericht sprachen W. jeweils frei, erst in der dritten Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln erging dann ein „marginaler“ Teilschuldspruch wegen Beamtenbeleidigung, wie es in dem Urteil hieß. Im Juni 2021 verklagte der 30-Jährige dann das Land NRW auf Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro.

Wie das Landgericht am Mittwoch auf Nachfrage der Rundschau mitteilte, wurde das Verfahren mit einem Vergleich beendet. Demnach erhält W. für seine durch den Polizeieinsatz erlittenen Verletzungen die geforderten 15 000 Euro. „Man muss standhaft bleiben, man darf sich nicht einschüchtern lassen. Das finde ich wichtig“, fasste W. nun gegenüber dieser Zeitung die zurückliegenden fünf Jahre mit den verschiedenen Prozessen zusammen.

„Ich schäme mich in den Grund“

Am Rande der CSD-Parade am 3. Juli 2016 war der damals 25-Jährige von Polizeibeamten bewusstlos geschlagen und auf dem Boden liegend getreten worden. Auf der Fahrt in den Polizeigewahrsam wurde er homophob beleidigt, ihm wurde Blut ohne richterlichen Beschluss abgenommen, dann wurde er verletzt und in Unterhosen vor die Tür gesetzt. Es war diese Szene, die Berufungsrichter Thomas Quast während der Urteilsbegründung im April 2019 um Fassung ringen ließ: „Ich schäme mich in den Grund, weil Leute Ihnen im Namen dieses Staates Gewalt angetan haben“, hatte Quast unter Tränen gesagt.

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Das Land hatte zu Beginn des Schmerzensgeldverfahrens den Standpunkt vertreten, W. sei mit den Freisprüchen ausreichend Genugtuung widerfahren. Doch Zivilrichter Stefan Singbartl hatte das für „nicht ausreichend“ erachtet und dem Vertreter des Landes klargemacht, dass die 5. Zivilkammer einen Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld sehe. Auch die Höhe der Forderung hatte das Gericht für gerechtfertigt gehalten. „Es stünde dem Land aus unserer Sicht ganz gut zu Gesicht, wenn es da mal eine Offerte gäbe“, hatte Singbartl im Juni 2021 gesagt und das Land und W. zu Vergleichsverhandlungen aufgefordert.

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