Vorfall mit Kölner CDU-PolitikerGab es ein Gerangel vor dem Schuss?

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(Symbolbild)

Köln – Der Kölner Kommunalpolitiker, der kurz vor Silvester am Porzer Rheinufer einem 20-Jährigen in die Schulter geschossen haben soll, schweigt weiterhin. Das bestätigte sein Medienanwalt Ralf Höcker am Montagabend gegenüber der Rundschau, er sagte: „Mit Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren wollen wir keine Stellung beziehen.“

Der Fall hatte in der vergangenen Woche für viel Aufsehen gesorgt, doch der 72-Jährige hat sich auf mehrere Nachfragen hin nicht geäußert, auch seine Partei bleibt dabei, nichts zu sagen. Wie berichtet, hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte zuletzt auf Twitter geschrieben: „Im Übrigen wäre es hilfreich, wenn er sich selbst äußern würde.“ Doch dazu kommt es nicht, der Mann will seinen Namen aus der Öffentlichkeit heraushalten.

Hat sich der Rentner selbst verteidigt?

Nach Rundschau-Informationen könnte der Schuss während eines Gerangels zwischen dem 72-Jährigen und dem 20-Jährigen gefallen sein. Es könnte also um die Frage gehen, ob der Rentner sich selbst verteidigt hat. Er soll in der Vergangenheit auch schon mal angegriffen worden sein. Das alles ist nach Rundschau-Informationen Gegenstand der Ermittlungen.

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Was genau sich in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember abgespielt hat, muss nun wohl das Gericht klären. Laut Polizei war der 72-Jährige zum Tatzeitpunkt alkoholisiert, es soll bei dem Streit um Lärm gegangen sein. Kurz nach Mitternacht befand sich der 20-Jährige zusammen mit seinen drei Begleitern (21, 22, 23) am Friedrich-Ebert-Ufer. Die Polizei teilte danach mit, dass Zeugen von einem Zielen mit der Waffe vor dem Schuss gesprochen hätten. Im Haus stellten die Beamten fünf scharfe Schusswaffen bei dem Sportschützen fest. Er wurde festgenommen und nach der Vernehmung wieder entlassen.

Staatsanwaltschaft schwächt Vorwürfe ab

Die Staatsanwaltschaft geht mittlerweile aber nicht mehr von einem Kapitaldelikt aus, zunächst hatte sie eine Mordkommission gegründet. Demnach behandelt sie es nur noch als allgemeine Strafsache und geht vom Verdacht der gefährlichen Körperverletzung aus. Darauf stehen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen drei Monate bis zu fünf Jahre.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte zuletzt Konsequenzen gefordert, falls sich die Vorwürfe erhärten: „Klar ist, dass eine solche Tat mit den Erwartungen an ein öffentliches Mandat unvereinbar wäre.“

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