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Alter „Lappen“ kommt weg120.000 Führerscheine müssen im Kreis ersetzt werden

Lesezeit 5 Minuten
Zum Schmunzeln finden auch Josef Latz (l.) und Simon Merget von der Kreisverwaltung die alten Führerscheine.

Zum Schmunzeln finden auch Josef Latz (l.) und Simon Merget von der Kreisverwaltung die alten Führerscheine.

  • Wer unter anderem noch einen grauen oder rosa-farbenen Führerschein besitzt, muss ihn bald umtauschen.
  • Wer genau ist betroffen, wie sehen die Fristen aus und wo lässt man den „Lappen“ umtauschen? Wir haben die Infos.

Kreis Euskirchen – Ja, man muss es zugeben: Für ein amtliches Dokument sieht dieser im Volksmund als „Lappen“ bezeichnete historische bundesdeutsche Führerschein, den es schon seit dem 3. Mai 1909 gibt, schon ein wenig merkwürdig aus. Wer einmal im Ausland kontrolliert wurde und die ungläubigen Gesichter der dortigen Beamten gesehen hat, weiß, was gemeint ist. Insbesondere das Foto des Führerschein-Inhabers ist oft genug Anlass für Erheiterung. Da sieht der eine aus wie ein Terrorist, der andere wie ein grüner Junge, und die dritte wie Rosenresli persönlich. Einfach zum Schreien.

EU-Führerschein kommt

Doch damit soll nun bald Schluss sein. Die EU will es so. Josef Latz, der Leiter des Kreis Euskirchener Straßenverkehrsamtes, erläutert, dass seit dem 19. Januar 2013 nur noch der einheitliche EU-Führerschein in Europa ausgegeben wird. Damit werden 110 verschiedene Führerscheinformen obsolet.

In Deutschland trifft es drei verschiedene Führerschein-Formen, die erneuert werden müssen: den grauen, den rosa-farbenen und die bis zum 18. Januar 2013 ausgegebenen Scheine im Scheckkarten-Format. Gleichzeitig ist der Besitzer des neuen EU-Führerscheins verpflichtet, alle 15 Jahre sein Foto erneuern zu lassen – damit man den Besitzer der Fahrerlaubnis tatsächlich wiedererkennen kann.

Führerscheinstelle warnt vor Überlastung

Sage und schreibe 120 000 Führerscheine müssten im Kreis Euskirchen erneuert werden, erläutert Simon Merget, der Leiter der Führerscheinstelle. Wer jetzt sofort einen Neuen haben will, der bekommt ihn auf Antrag auch sofort. „Das macht uns nun das Leben ein bisschen schwer“, sagt Latz jedoch.

„Wir möchten dem Bürger sagen, er muss uns nicht gleich die Tür einlaufen.“ Denn maximal acht Personen kümmern sich in der Führerscheinstelle um die neuen Dokumente. Sie können nun nicht auf einen Schlag alle Führerscheine erneuern. Gleichzeitig mahnt Latz aber auch an, man solle nicht auf den letzten Drücker mit dem Erneuerungswunsch kommen.

Das Geburtsjahr bestimmt die Notwendigkeit einer Erneuerung

Gestaffelt nach Geburtsjahren gelten nun unterschiedliche Fristen, bis wann „der Lappen“ umgetauscht werden muss. Am frühesten sind die Geburtsjahre 1953 bis 1958 dran: Sie sollen bis zum 19. Januar 2022 ihren Führerschein umgetauscht haben, haben demnach noch mehr als zwei Jahre Zeit. Für alle weiteren Geburtsjahre gibt es eine Liste des Verkehrsministerium, die Angaben bis zum Jahr 2033 macht (siehe „Die Fristen“).

Die Fristen

Bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss, ist abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers. Stichtag ist jeweils der 19. Januar des genannten Jahres. Es gelten folgende Fristen:

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist, muss bis zum Jahr 2022 den Führerschein umtauschen; 1959 bis 1964: 2023; 1965 bis 1970: 2024; 1971 bis 1998: 2025; 1999 bis 2001: 2026; 2002 bis 2004: 2027; 2005 bis 2007: 2028; 2008: 2029, 2009: 2030; 2010: 2031; 2011: 2032; 2012 bis 18. Januar 2013: 2033.

Vor 1953 geborene Führerscheininhaber haben Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Die Öffnungszeiten der Führerscheinstelle sind montags, dienstags, donnerstags: 7.45 bis 13.00 Uhr, mittwochs: 7.45 bis 17.00 Uhr und freitags 7.45 bis 12.00 Uhr. (pe)

Latz: „Für den Bürger ist es natürlich ein Problem, den genauen Zeitraum für die Antragstellung im Kopf zu behalten.“ Zumal die Führerscheinstelle niemanden anschreibt. Die Liste finden Interessenten aber auch auf der Internetseite des Straßenverkehrsamtes. Wie man an einen neuen Führerschein kommt, erläutert Simon Merget.

Vielleicht kann der neue Führerschein bald online beantragt werden

Man muss zur Kreisverwaltung nach Euskirchen. Das gilt auch für die Bürger im Südkreis, die es gewohnt sind, auch in Schleiden die Kfz-Zulassung zu erledigen. Warum das so ist, erläutert Kreispressesprecher Wolfgang Andres: „Die Antragsannahme und -bearbeitung zum Führerscheintausch in der Außenstelle im Schleidener Rathaus wäre mit einem hohen personellen Aufwand (Schulungen und Fehlerbehebungen) verbunden.“

Im Übrigen gehe man davon aus, dass die Antragstellung schon bald online möglich sei. „Unsere Software wird online aufgegebene Daten schon bald übernehmen können, so dass nur noch die Frage der Identifikations-Feststellung zu gewährleisten ist.

Aber auch an dieser Frage wird derzeit bundesweit mit Hochdruck gearbeitet“, erläutert Andres weiter. Man gehe sogar davon aus, dass es möglich sein werde, spätestens bis zur ersten Fälligkeit des Führerscheinumtauschs das Antragsverfahren komplett online abzuwickeln.

Amt bemüht sich um kurze Wartezeiten

Wenn man derzeit noch physisch im Amt erscheint, benötigt man ein neues biometrisches Foto, den Personalausweis und den alten Führerschein. Die Gebühr beträgt 26 Euro. Alle Daten werden erfasst und in digitaler Form an das Kraftfahrtbundesamt beziehungsweise die Bundesdruckerei gesendet. „Wir haben das eingeführt, um möglichst wenige Fehler zu haben“, erläutert Latz.

Und Merget weist darauf hin, man sei bemüht, die benötigte Wartezeit möglichst kurz zu halten. Bei erhöhtem Andrang könne man auch Mitarbeiter von anderen Aufgaben abziehen, um zügiger abfertigen zu können – maximal bis zu neun Personen können die Anträge gleichzeitig bearbeiten.

Nach der Antragstellung dauert es bis zu drei Wochen, bis der neue Führerschein dann per Post beim Bürger eintrudelt. „Wir sind allerdings abhängig von der Bundesdruckerei“, sagt Merget. Der alte Führerschein bekommt im Gegenzug einen Ungültig-Stempel, so dass er nicht mehr beim Autofahren genutzt werden kann.

Keine Panik bei nicht fristgerechter Änderung des Führerscheins

Und was passiert, wenn man sich nicht rechtzeitig um den neuen EU-Führerschein kümmert? Das ist dann kein Grund, in Panik zu geraten. Latz: „Die Leute haben ja auf jeden Fall eine gültige Fahrerlaubnis, nur der Führerschein selbst ist nicht mehr gültig.“ Sollte man ohne EU-Führerschein erwischt werden, handele es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld dafür sei aber nicht sehr hoch.

Übrigens – zum Wegschmeißen sind die ausgemusterten Führerscheine viel zu schade. Sie können durchaus, wegen späterer nostalgischer Momente, in die Erinnerungsschatulle wandern. So kann man sich auch noch in einigen Jahren an den herrlichen Bildern mit dokumentarischem Wert erfreuen. Manch einer wird dann vielleicht sagen: „Wie gut, dass ich nicht gewusst habe, wie schrill ich aussah.“

www.kreis-euskirchen.de

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