Die eigene Frau vergewaltigt38-Jähriger zu knapp dreijähriger Haftstrafe verurteilt

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Symbolbild

Euskirchen – „Diese Haftstrafe ist ein großes Glück für Ihre gesamte Familie.“ Mit diesen Worten fasste Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen ein Urteil des Euskirchener Amtsgerichts zusammen. Der 38-jährige Angeklagte, an den diese Worte gerichtet waren, war soeben durch das Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm die Vergewaltigung der eigenen Ehefrau am 12. November vergangenen Jahres in Meckenheim vorgeworfen.

Trotz ihres deutlichen Widerspruchs habe der gebürtig aus Afghanistan stammende Mann seine Ehefrau unter Androhung von Gewalt zunächst ins gemeinsame Schlafzimmer und dort zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Selbst durch die Anwesenheit ihres vierjährigen Sohnes habe der Mann nicht von seinem Tun abgelassen. Der Junge sei durch die Vorgänge geschockt gewesen, habe geschrien und geweint.

Vor Gericht zeigte sich der 38-Jährige durch die von seinem Anwalt vorgetragene Erklärung in vollem Umfang geständig.

Seelische und körperliche Qual

Die Verhandlung offenbarte jedoch eine seelische und körperliche Qual der Ehefrau, die weit über die Tat vom 12. November hinausging. Seit der Hochzeit vor 14 Jahren habe der 38-Jährige seine Frau als Eigentum angesehen, so der Vorsitzende Richter. Demnach habe die Sozialisierung in seinem Heimatland dazu geführt, dass er zu jeder Zeit seinen Wunsch nach Geschlechtsverkehr sogar durch Gewalt- oder Todesdrohungen durchgesetzt habe.

Der Eheschließung hatte die damals 16-Jährige in Afghanistan zugestimmt, um einer bereits versprochenen Hochzeit mit einem deutlich älteren Mann zu entgehen. Aus Angst vor möglichen Folgen waren die Eheleute in den benachbarten Iran geflohen. Nach eigener Aussage konvertierte der Angeklagte dort, motiviert durch einen Arbeitskollegen, zum Christentum. 2015 flüchtete das Ehepaar in Richtung Deutschland.

Doch der 38-Jährige hat offenbar an seinen Gewohnheiten festgehalten. Als sich seine Ehefrau kurz nach der Tat im November erstmalig einer anderen Person anvertraute, kamen die ehelichen Verhältnisse ans Licht. Drei Tage später, am 15. November, wurde der Angeklagte in Untersuchungshaft genommen.

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Vor Gericht gab der Mann an, dass er in den vergangenen fünf Monaten sein Verhalten überdacht und als falsch anerkannt habe. Künftig wolle er akzeptieren, dass seine Frau die Rolle der „Chefin“ in der Beziehung einnehme. Wie eine gerichtliche Vertreterin betonte, habe diese, genau wie die drei gemeinsamen Kinder, bereits großen Abstand zu jeglichem künftigen Kontakt genommen.

Richter Schmitz-Jansen führte aus, dass sich das Geständnis zwar strafmildernd, sich im Gegenzug jedoch das seelische und körperliche Trauma, das der Mann seiner Ehefrau und den Kindern zugefügt habe, strafschärfend ausgewirkt habe. Mit zwei Jahren und zehn Monaten sei man dennoch nahe der unteren Grenze des vorgesehenen Strafmaßes geblieben, so Schmitz-Jansen. Dies sei unter der Voraussetzung geschehen, dass der Mann die Haftstrafe nutze, die deutsche Sprache zu lernen und weitere Schritte einzuleiten, sich entgegen seiner bisherigen Prägungen einem Leben in Deutschland anzupassen.

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