Erneuerbare Energie in der EifelWindkraftgegner erwägen Klage

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Windpark_Dahlem_IV

Masten ragen derzeit im Windpark Dahlem IV in den Himmel. Windkraft-Gegner befürchten, dass die Anlagen irgendwann doch fertiggestellt werden. 

Kreis Euskirchen – Die Rechtslage, was die Windkraft angeht, ist in Hellenthal äußerst kompliziert, um nicht zu sagen vertrackt. Laut Bürgermeister Rudolf Westerburg hat die Gemeinde bereits 23 Windkraftanlagen in drei Zonen. Doch das reicht offenbar noch nicht: Zum einen soll es laut Interessengemeinschaft um die Ausweisung „einer neuen Windkraftkonzentrationszone“ gehen, das entsprechende Verfahren sei von der Gemeinde eingeleitet worden. 

Das ist sachlich aber nicht ganz richtig. Die Windkraft-Gegner befürchten nun, dass noch mehr Windräder in Hellenthal aufgebaut werden sollen – oder aber, dass es bei bestehenden Anlagen zu einem Repowering kommt.

Hinzu kommt, dass in der direkten Nachbarschaft das Thema Dahlem IV auf der Tagesordnung steht. Die derzeit nur als reine Masten sichtbaren Anlagen seien weniger als 960 Meter von der nächsten Ortschaft Oberschömbach in der Gemeinde Hellenthal entfernt, sagen die Gegner.

Nach dem Baustopp durch den Kreis hat das projektierende Unternehmen Duno Air gemeinsam mit der Kreisverwaltung Euskirchen beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragt. Gleichzeitig hat das Unternehmen einen neuen Bauantrag gestellt, um die Windräder doch noch ans Netz zu bekommen.

Informationen gefordert

Weder die Gemeinde Hellenthal noch die Gemeinde Dahlem oder der Projektierer planten dazu eine Bürgerinformation, moniert indes die Interessengemeinschaft „Wildenburger Ländchen“. Erst im Rahmen des dazugehörigen Erörterungstermins am 23. September solle die Bürgerschaft informiert werden. Dort hätten aber nur die Menschen Redeerlaubnis, die zuvor eine schriftliche Einwendung bis zum 8. Juli gemacht hätten.

Dazu teilte Sven Gnädig von der Kreisverwaltung mit, grundsätzlich versuche der Kreis, in derartigen Verfahren darauf hinzuwirken, dass der Projektierer eine Bürgerversammlung vor dem Start des Verfahrens veranstalte. Am 4. Oktober 2016 habe es eine solche auch bereits zum ersten Antrag in Dahlem gegeben. Das Gesetz sehe aber nicht vor, dass die Kreisverwaltung selbst eine solche Veranstaltung durchführe.

Rechtliche Unsicherheiten

Viele Betroffene, so beklagt die IG „Wildenburger Ländchen“, verstünden außerdem die rechtliche Situation nicht: Was, wenn das Oberverwaltungsgericht tatsächlich dem Antrag des Projektierers und des Kreises stattgebe, eine Berufung gegen den Baustopp zu erwirken? Was, wenn danach dann für den Betreiber positiv entschieden würde?

Die Kreisverwaltung Euskirchen, von dieser Zeitung mit diesen Fragen konfrontiert, sagte, das Unternehmen Duno Air habe in diesem Fall die Möglichkeit, seinen neuen Bauantrag zurückzuziehen. Seitens der Kreisverwaltung bräuchte dann keine weitere Antragsbearbeitung mehr vorgenommen werden. Gleichzeitig stellte die Kreisverwaltung fest, dass die Einwände beim zweiten Verfahren damit dann hinfällig würden.

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Die Gegner des Windparks Dahlem IV sind offensichtlich fest entschlossen, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. So bittet die IG um Spenden, um mit einem Betrag von 5000 Euro die finanziellen Möglichkeiten zur Klage zu schaffen. Denn falls der Kreis den Windanlagen-Weiterbau zulasse, wolle man den Nabu bei seinem Klageverfahren unterstützen.

Sollte es nicht zu einer Klage kommen, würden die eingezahlten Beträge an die Spender zurückgezahlt. Spendenquittungen könnten erst nach dem endgültigen Bescheid ausgestellt werden, wenn feststehe, dass geklagt werde.

Informationsabend der Interessengemeinschaft

Die Interessengemeinschaft „Wildenburger Ländchen“ lädt nun wegen des Windparks Dahlem IV betroffene Anwohner und Interessenten für Freitag, 14. Juni, um 18 Uhr ins Dorfhaus nach Oberschömbach ein. Der benachbarte Windpark besteht derzeit nur aus Masten, weil die Kreisverwaltung 2017 nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen einen Baustopp verfügen musste.

Mit dabei werden bei der Veranstaltung Vorstandsmitglieder des Nabu Euskirchen sowie Christoph Pranter und Rechtsanwalt Justus Peters sein, die man bereits von der Bürgerinitiative „Vlatten läuft Sturm“ her kennt. Eingeladen sind auch Vertreter des Hellenthaler Gemeinderates. 

Planung für Windkraftanlagen in Hellenthal ist komplex

Bereits im Jahr 1998 wurde in Hellenthal der Flächennutzungsplan geändert, um die Windkraftnutzung zu regeln. Doch laut Kölner Bezirksregierung ist diese Planung juristisch nicht korrekt und hätte vor Gericht keinen Bestand. Auch deshalb, weil es die Gemeinde Hellenthal versäumt habe, ihre Planung später entsprechend zu aktualisieren.

Das heißt: Sie muss jetzt an die Rechtslage angepasst werden. Gleichzeitig hatten zwei Firmen Bauanträge gestellt. In den Jahren 2014 bis 2016 wurde deshalb mit einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) begonnen. Im Juni 2016 lehnte der Rat jedoch das entsprechende Verfahren ab.

Im Mai 2018 stellte die Firma WPD einen Bauantrag. Der Hellenthaler Bauausschuss verweigerte jedoch das Einvernehmen, und der Kreis forderte die Firma auf, fehlende Unterlagen einzureichen. Doch die verklagte im Gegenzug den Kreis wegen Untätigkeit.

Am 26. Februar 2019 gab es ein Gespräch mit der Bezirksregierung (RP). Dabei wurde die Planung von 1998 und ab 2014 für die Windkraftbereiche Wiesenhardt-West mit 130 Hektar, Wiesenhardt-Ost mit 77 Hektar und Hollerath-Daubenscheider Weg mit 400 Hektar überprüft.

Dann beschloss der Bauausschuss im März dieses Jahres einstimmig, die Hellenthaler Verwaltung solle dem Rat eine Beschlussvorlage zur Wiederaufnahme der Windkraftplanung vorlegen. Dies wurde vom Bauausschuss einstimmig abgesegnet.

Ein solches Vorgehen hatten RP und Gemeinde abgesprochen. Außerdem wurden für Oberreifferscheid-Nord und Losheim/ Kehr mehrfach Repowering-Anfragen für 230 Meter hohe Windräder gestellt. Die wurden zwar bisher abgelehnt, doch auch diese Bereiche sollen nun in der Planungen einbezogen werden.

Unklar ist für die Verwaltung noch, ob die früheren Planungen weitergeführt oder komplett neu konzipiert werden müssen. Die Verwaltung hat hierzu die Einschätzung einer Fachkanzlei angefordert. Beide Möglichkeiten werden derzeit gegeneinander abgewogen. Am 25. Juni soll dazu eine Entscheidung erfolgen. 

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