Handy im Bad aufgestelltMechernicher wegen 500 illegaler Porno-Dateien verurteilt

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Amtsgericht Euskirchen 201118

Amtsgericht Euskirchen (Archivbild)

Euskirchen – Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung gefordert, doch Peter K. (Name geändert) , der jetzt als Angeklagter vor dem Euskirchener Amtsgericht stand, kam mit einer Geldstrafe davon. Richterin Dr. Gisela Klönne verurteilte ihn zu 250 Tagessätzen à 55 Euro – zusammen 13 750 Euro.

Der 44-Jährige aus Mechernich hatte alles in allem mehr als 500 Bild- und Filmdateien mit jugend- und kinderpornografischem Inhalt auf einem PC und einem Notebook gespeichert. Die Aufnahmen zeigten unter anderem Sex mit unter 14 Jahre alten Kindern. Hinzu kam, dass der Angeklagte selbst ein kurzes Video hergestellt hatte, das Staatsanwaltschaft und Gericht als jugendpornografisch einstuften.

In der Urteilsbegründung sagte Klönne, dass das Geständnis, das K. abgelegt hatte, als strafmindernd zu werten sei. Für ihn spreche auch, dass er vorher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Der Verteidiger des Mechernichers hatte sich in seinem Plädoyer kurz gefasst und um ein mildes Urteil gebeten. Die Polizei war Peter K. auf die Spur gekommen, als sie gegen einen anderen Straftäter im Zusammenhang mit Kinderpornografie ermittelte. Der Mechernicher hatte über einen Internet-Chat illegale Pornoaufnahmen bezogen und auf seinen Computern gehortet.

Party junger Mädchen gefilmt

Er wisse nicht, wie er „in diesen Sumpf geraten“ sei, sagte K. vor Gericht. Es sei „so ähnlich wie eine Sucht“ gewesen.

Was passiert sei, tue ihm leid: „Ich kann es nicht rückgängig machen“. Allerdings habe er keine pädophile Neigung, betonte er.

„Wenn Sie aber meinen, dass ich mit einem Psychologen sprechen sollte, dann mache ich das“, sagte er zu Richterin Klönne. Die Richterin hatte ihm zuvor den Rat gegeben, darüber nachzudenken, das Geschehen eventuell mit professioneller Hilfe aufzuarbeiten.

Mit seiner Ehefrau hat der Mechernicher „die Problematik“ besprochen, wie es sein Verteidiger formulierte. Sie spielte nach den Worten des Angeklagten auch eine Rolle, als er den oben erwähnten Film drehte.

Damals habe die Stieftochter seiner Frau in seinem Haus mit einer Reihe von „pubertierenden jungen Mädchen“ eine Party gefeiert, die „aus dem Ruder gelaufen“ sei. Um dies für seine Ehefrau, die zu diesem Zeitpunkt unterwegs war, zu dokumentieren, habe er im Badezimmer sein Handy aufgestellt, um zu filmen.

„Das war eine selten dämliche Aktion von mir, die ich bereue“, sagte K. zu dem Umstand, dass auf dem Video eine Frau in einer Weise zu sehen war, die juristisch als jugendpornografisch zu bewerten ist.

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