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HundekotbeutelStadt Euskirchen erhöht Druck auf Hundehalter

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Hundekotbeutel sollen Hundehalter immer bei sich tragen, um den Unrat ihrer Haustiere zu entfernen.

  • Die Stadt Euskirchen erhöht den Druck auf Hundehalter.
  • Künftig müssen Tierbesitzer für nicht beseitigten Kot ihrer Tiere 60 Euro zahlen, wenn sie erwischt werden.
  • Das Bußgeld wurde von 45 auf 60 Euro nochmal erhöht – die generelle Debatte trifft nicht überall auf Anklang.

Euskirchen – Hundehalter in der Kreisstadt Euskirchen müssen demnächst 60 Euro zahlen, wenn sie vom Ordnungsamt beim Gassigehen ohne Kotbeutel erwischt werden. Der Stadtrat hat eine Hundekotbeutelmitführpflicht beschlossen. Derzeit sei es für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes selbst dann schwer, einen Halter mit Sanktionen zu belegen, wenn er „auf frischer Tat ertappt“ worden sei, sagte Sacha Reichelt, Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung. Denn der Betroffene könne „jederzeit behaupten, er sei gerade auf dem Weg zum nächsten Hundekotbeutelspender und werde anschließend den Kot entsorgen“. Der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung sei nicht überprüfbar.

Von 45 auf 60 Euro erhöht

Mit der neuen Stadtordnung will die Verwaltung den Druck auf die Hundebesitzer erhöhen: Wer beim Gassigehen keinen Beutel oder kein anderes geeignetes Behältnis vorweisen kann, soll künftig 60 Euro zahlen. Im ersten Entwurf der Euso, der Euskirchener Stadtordnung, waren dafür noch 45 Euro vorgesehen. Mit der geplanten Erhöhung will die Verwaltung einem entsprechenden Vorschlag der Politiker folgen. So sagte Manfred van Bahlen (FDP): „Einige der Beträge erscheinen uns zu niedrig. Wenn man abschrecken will, dann auch richtig!“

Troisdorf hat es vorgemacht

Die Hundekotbeutelpflicht ist keine Erfindung aus Euskirchen. Seit 2015 gibt es eine solche Verordnung schon in der Stadt Troisdorf im Rhein-Sieg-Kreis. Dort heißt es, wer einen Hund ausführt, hat Kotbeutel in ausreichender Anzahl oder ein anderes geeignetes Behältnis zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot mitzuführen und gegenüber Ordnungskräften auf Verlangen vorzuweisen. Wer gegen die Pflicht verstößt, muss mit 25 Euro Verwarngeld rechnen.   

Fachbereichsleiter Reichelt betonte, der Ordnungsdienst werde Hundehalter „nicht ohne Anlass darauf ansprechen, ob sie einen Beutel dabeihaben“, sondern nur, wenn sie Kot liegen ließen. Entscheidend sei, dass sie sich in diesem Fall nicht mehr herausreden könnten. 

In der Vergangenheit hatte Euskirchen mehrfach versucht, das Hundekotproblem in den Griff zu bekommen. 2007 versuchte es die Verwaltung mit einer Plakatkampagne („Ach du Scheiße“), die aber nicht viel bewirkte. 2017 hängte sie in der Kernstadt eine Reihe von selbst gefertigten Schildern auf. „Hunde an die Leine! Hundekot ist zu entsorgen“, war darauf zu lesen. Auch damit wurde es nicht besser, und die meisten der Tafeln sind in der Zwischenzeit verschwunden.

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Am Charleviller Platz liegt noch ein verblichenes Exemplar am Wegesrand. Es illustriert, wenn man so will, das Scheitern der bisherigen Bemühungen. Etliche Kothaufen werden nach wie vor nicht entsorgt, obwohl die Stadt mittlerweile 31 „Dog Stations“ aufgestellt hat. Dabei handelt es sich um Behälter mit kostenlosen Beuteln, mit denen die Halter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner aufnehmen und wegwerfen können.

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