Abo

Prozess„Batman“ schlug in Euskirchener Kneipe brutal zu

Lesezeit 3 Minuten
Die Justitia (Symbolbild) 

Die Justitia (Symbolbild) 

Euskirchen – Der Mann, der am Karnevalssonntag 2017 in einer Kneipe in Bad Münstereifel einen anderen Gast bewusstlos schlug, trug eine Batman-Maske. Wer hinter der Maske steckte, soll ein Prozess am Euskirchener Amtsgericht klären. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei dem Täter um den 40 Jahren alten Rainer M. (alle Name geändert) handelt.

Am Freitag machte sich Richterin Johanna Wieland ein Bild von den Geschehnissen. Ein Urteil fällte sie aber noch nicht, denn eine Zeugin fehlte, und zwar unentschuldigt, sodass Wieland gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro verhängte. M. äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Zum nächsten Termin soll besagte Zeugin vorgeführt werden.

Mit Faust ins Gesicht geschlagen

In der Anklageschrift heißt es, Rainer M. habe den 39-jährigen Peter F. an jenem Abend ohne Anlass mit der Faust derart heftig ins Gesicht geschlagen, dass er bewusstlos zu Boden ging. Peter F., der als Zeuge gehört wurde, kann sich an den Vorfall nicht erinnern. „Plötzlich waren bei mir die Lampen aus“, sagte er. Als er aus der Bewusstlosigkeit erwacht sei, habe er einen Notarzt wahrgenommen, der sich über ihn gebeugt habe. F., der eine Platzwunde an der Lippe erlitt, hatte mittags begonnen, Alkohol zu trinken, wie er auf eine entsprechende Frage des Verteidigers von M. erzählte: „Bier und Kurze“ – wie viel, wisse er nicht. Den Mann auf der Anklagebank kenne er nicht, erklärte er außerdem. Eine Kellnerin gab an, sie habe gesehen, wie „Batman“ den neben ihm stehenden Peter F. geschubst habe. „Kannst du nicht aufpassen?“, habe F. gefragt, woraufhin „Batman“ ihm sofort einen Faustschlag verpasst habe.

Alles zum Thema Technisches Hilfswerk

Wer war „Catwoman“?

Die Polizei legte der Kellnerin später Lichtbilder vor, um den Täter zu ermitteln. Das Problem war, dass „Batmans“ Gesicht zu großen Teilen bedeckt und deshalb kaum zu erkennen gewesen war. Dennoch erklärte sie, einer der Männer, die auf den Fotos zu sehen waren, könne der Angeklagte sein. Absolut sicher sei sie sich aber nicht. Während die Kellnerin den Angeklagten wegen seiner markanten Kinn- und Mundpartie wiedererkannt haben wollte, erinnerte sich ein anderer Zeuge trotz der Maske so gut an dessen Augen, dass er ihn im Gerichtssaal „zu 100 Prozent“ identifizierte.

Richterin Wieland will am nächsten Prozesstag mithilfe der am Freitag fehlenden Zeugin herausfinden, ob Rainer M. der Mann mit dem Batman-Kostüm war. Der Zeugin kommt womöglich eine zentrale Rolle zu. Sie soll, verkleidet als „Catwoman“, mit M. in der Gaststätte gefeiert haben. Nachdem Peter F. ohnmächtig zu Boden gegangen war, soll das Pärchen die Kneipe verlassen haben. Ein weiterer Zeuge (30) hatte dort mit Peter F. gefeiert. Der Faustschlag habe seinen Kumpel völlig überraschend getroffen, sagte er. Draußen habe er die Verfolgung des Paares aufgenommen und außerdem die Polizei alarmiert. In der Nähe des Klosterplatzes habe „Batman“ ihn zur Rede gestellt, am Kragen gepackt, dann aber von ihm abgelassen, weil sich THW-Leute näherten, die auf dem Klosterplatz zu tun hatten.

„Batman“ und „Catwoman“ seien in ein Auto gestiegen. Der 30-Jährige filmte die Szene mit seinem Handy, um der Polizei das Kennzeichen zeigen zu können. Vorher habe der Mann seine Begleiterin noch angeschrien: „Du Schlampe! Bist zu blöd, dir zu merken, wo du geparkt hast?“ (red)

Rundschau abonnieren