Schöffengericht EuskirchenFreispruch nach versuchtem Raub am Bahnhof

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Symbolbild

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euskirchen – Was ist am 20. Juni 2017 am Bahnhof in Rheinbach tatsächlich geschehen? Das Schöffengericht Euskirchen unter Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen zog jedenfalls einen Schlussstrich unter ein Verfahren, bei dem es um versuchte räuberische Erpressung ging.

Auf der Anklagebank saß ein 22-jähriger Meckenheimer, der einen 23-Jährigen aus Rheinbach auf dem Bahnsteig von hinten angegriffen und mit Faustschlägen traktiert haben soll, um diesem die Geldbörse zu entwenden.

Bei der Verhandlung stellte der Hauptbelastungszeuge eine Frage, die Zweifel an dem versuchten Raub aufkommen ließ: „Kann ich die Aussage komplett verweigern?“, fragte der Rheinbacher, der in Polizeivernehmungen den Angeklagten noch belastet hatte. „Das können Sie, wenn Sie Gefahr laufen, sich selbst einer Straftat bezichtigen zu müssen“, so der Richter. Er fragte nach, was zu diesem Sinneswandel geführt habe. „Wir haben uns ausgesprochen. Er hat sich bei mir entschuldigt, ich habe mich bei ihm entschuldigt“, lautete die Antwort.

Aussage

gegen Aussage

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwältin und Verteidigerin beschloss das Gericht, den Angeklagten freizusprechen. Unstrittig sei, so Schmitz-Jansen, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Doch hier stehe Aussage gegen Aussage, es gebe keine Beweise für den versuchten Raub. Und es sei auch nicht sicher, ob nicht der Zeuge die Prügelei angefangen habe.

Schmitz-Jansen machte dem Angeklagten, der der Justiz aus dem Bereich der Drogen-Kriminalität bekannt ist, klar, dass er an einer Mindeststrafe von einem Jahr vorbeigeschrammt sei. „Sie sind angezählt. Verhalten Sie sich entsprechend“, sagte der Richter zum Meckenheimer. In wenigen Wochen werde man sich ohnehin wegen einer anderen Sache aus dem BTM-Bereich wieder gegenübersitzen.

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