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Sechsteilige BrandserieEuskirchener Brandstifter zu weiterer Haftstrafe verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Am 20. Mai 2020 hatte es unter anderem in der Bergerstraße gebrannt.

Am 20. Mai 2020 hatte es unter anderem in der Bergerstraße gebrannt.

Euskirchen – Der 38-Jährige beteuerte seine Unschuld – vergeblich: Wegen Brandstiftung, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung verurteilte ihn das Euskirchener Schöffengericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen sah es als erwiesen an, dass Marcel P. (Name geändert) in der Nacht zum 20. Mai 2020 in der Euskirchener Innenstadt mehrere Feuer gelegt hatte.

P. ist vielfach vorbestraft. Momentan sitzt er seine fünfte Haftstrafe ab, nachdem er unter anderem wegen Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung verurteilt worden war. Jetzt warf die Staatsanwaltschaft dem Euskirchener vor, verantwortlich für eine sechsteilige Brandserie zu sein. Drei Verfahren wurden eingestellt, da ihm die Taten nicht nachzuweisen waren. Zweimal hatten Mülltonnen gebrannt – in der Alten Gerberstraße und in der Neustraße –, einmal entstand hoher Sachschaden an einem Lebensmittelmarkt in der Mittelstraße.

Mülltonnen in Brand gesetzt

Drei Brände dagegen, so das Schöffengericht, waren dem Angeklagten zuzuordnen. Sie ereigneten sich binnen einer halben Stunde. „Es war eine spezielle Nacht", sagte ein Polizist, der in dem achtstündigen Prozess als einer von neun Zeugen und Zeuginnen aussagte.

Den Auftakt hatte ein Einsatz in der Kirchstraße gemacht. Dort setzte Marcel P. nach Überzeugung des Gerichts auf dem Gehweg Mülltonnen in Brand. Die Flammen griffen auf die Fassade eines Hauses über, in dessen Erdgeschoss sich eine Arztpraxis befindet. Teile der Fensterscheiben platzten durch die Hitze, nur der Feuerwehr war es zu verdanken, dass der Brand nicht auf Wohnungen in dem Gebäude übergriff, so ein Gutachter.

Zeugin erkennt Brandstifter

16 Minuten später, um 3.34 Uhr, wurde der Wehr der Brand einer Altpapiertonne in der Bergerstraße gemeldet. Auch dort hätte das Feuer nach Angaben des Sachverständigen die Bewohner gefährdet, wenn es später entdeckt worden wäre.

Um 3.45 Uhr eilte die Feuerwehr zu brennenden Abfalltonnen in der Carmanstraße. Dort sah eine 51 Jahre alte Euskirchenerin einen Mann weglaufen, den sie „vom Sehen her“ kannte, wie sie als Zeugin erklärte. „Was machst du für einen Scheiß?“, habe sie ihm zugerufen. Er habe aber nicht reagiert.

Sie leide unter Angststörungen, sagte sie, und sei daher häufig nachts draußen. An jenem 20. Mai habe sie nach Elektrosperrmüll Ausschau gehalten. Der Mann, den sie als Marcel P. identifizierte, war ihr kurz vorher schon einmal begegnet: in der Bergerstraße, wo es kurz darauf brannte. P. habe hinter einem Auto gesessen. „Er war außer Atem, ich glaube, er wollte von niemandem gesehen werden“, sagte die 51-Jährige. Auffällig sei gewesen, dass er, wie auch wenig später in der Carmanstraße, seine Schuhe in der Hand getragen habe.

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Die Frau meldete ihre Beobachtungen der Polizei. Beamte fuhren zu seiner Wohnung, die allerdings verwaist war. Sie stellten aber ein Mobiltelefon sicher, das in einem Zeitungsrohr am Briefkasten lag. Kurz vor 6 Uhr traf die Polizei P. schließlich an, er hatte gerade geduscht.

Nach Ansicht des Gerichts wollte er damit mögliche Spuren beseitigen, die ihn als Brandstifter überführt hätten. Aus diesem Grund habe er auch sein Handy zu Hause gelassen, hatte der Staatsanwalt argumentiert: „Er wollte verhindern, dass per GPS-Ortung sein Weg durch die Stadt rekonstruiert werden kann.“ „Reine Spekulation“, entgegnete Verteidiger Sebastian Holbeck. Überhaupt sei die Indizienkette des Gerichts viel zu schwach, und direkte Zeugen gebe es nicht, sagte der Anwalt und beantragte Freispruch.

Richter Schmitz-Jansen erklärte dagegen, die Aussage der 51-jährigen Belastungszeugin, auf die sich das Gericht in der Hauptsache stützte, sei über jeden Zweifel erhaben.

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