Euskirchener PlanungsausschussTrotz Gutachten noch keine Lösung für den Windpark

Lesezeit 3 Minuten

Euskirchen – Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Euskirchen hat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen nördlich von Dom-Esch sowie zwischen Kleinbüllesheim und Dom-Esch erteilt. Voraussetzung ist allerdings, dass bestehende Probleme in Sachen Artenschutz gelöst werden.

Bereits vor knapp sieben Jahren waren konkrete Planungen für einen Windpark vorgestellt worden. 1999 wies der Stadtrat ein Areal als Windkraftkonzentrationszone aus. 2008 wurde gegen die konkreten Pläne mit sechs Windrädern Unmut in der Bevölkerung laut. Zum Erliegen gebracht wurden die Pläne allerdings durch artenschutzrechtliche Belange. Im Plangebiet waren Rohrweihen und ein Uhu-Brutpaar entdeckt worden. Seinerzeit konnte mit der Unteren Landschaftsbehörde keine Einigung zum Schutz des Uhus erzielt werden. Deshalb wurde das Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt. Zwar liegt mittlerweile ein Gutachten vor, doch die Artenschutzfragen sind immer noch nicht abschließend geklärt.

Konflikte mit Artenschutz nur teilweise ausgeräumt

Den Beobachtungen des Gutachters zufolge brütet das unter Naturschutz stehende Uhu-Paar in einer Kiesgrube bei Dom-Esch – allerdings nicht immer. Daher habe der Brutplatz keinen langfristigen positiven Effekt auf die lokale Uhu-Population. Außerdem sei zur Sicherung der lokalen Population vorgesehen, ein Bruthabitat in einem aufgelassenen Teil der Eifelfango-Werke bei Bad Neuenahr einzurichten. Der Gutachter kommt laut Verwaltung zu der Einschätzung, dass ein Unfallrisiko für die Vögel durch den Bau der Windräder nicht auszuschließen, die Population aber nicht gefährdet sei.

Neben dem Uhu-Paar brüteten in den vergangenen Jahren regelmäßig Rohrweihen in einer Entfernung zwischen 150 und 750 Metern zu einem der geplanten Standorte. Allerdings, so das Gutachten, könne eine Reduzierung der Population vermieden werden, wenn nahe der Kiesgrube bei Straßfeld extensiv genutzte Äcker, Brachen und Luzerne-Kulturen eingerichtet würden.

Die Stadtverwaltung sieht die Konflikte mit dem Artenschutz nur teilweise ausgeräumt. Sie kommt zu dem Urteil, dass die Rohrweihe und eventuell auch der Uhu nach aktuellem Stand ein Windrad zwischen Dom-Esch und Kleinbüllesheim nach den Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes verhindern.

„Wir fällen die Entscheidung vorbehaltlich, ob der Uhu noch da ist oder nicht“, sagte Armin Flucht (CDU). Horst Belter (SPD) ergänzte: „Man muss gucken, ob es in Gänze passt, da noch vier weitere Anlagen geplant sind, oder ob es die Bürger zu sehr einschränkt.“ Guido Bachem (Grüne) äußerte sein Unverständnis: „Es heißt seit sieben Jahren: Wir warten auf das Artenschutzgutachten. Jetzt haben wir ein Gutachten – und was ist nicht geklärt? Der Artenschutz. Das kann kein Zufall mehr sein.“ Die Grünen sehen die Vorbehalte als nicht gerechtfertigt an.

Schattenwurf verletzt gesetzlichen Regelungen leicht

Vor rund vier Wochen hatte die Husumer WKN AG im City-Forum der Bevölkerung Pläne für den Bau des Windparks vorgestellt. Dem Kreis Euskirchen liegt ein Antrag für zwei Anlagen vor, die, wie eingangs erwähnt, zwischen Dom-Esch und Kleinbüllesheim sowie nördlich von Dom-Esch nahe der Landesstraße 182 liegen. Vier weitere Räder sollen folgen. Das höhere der beiden ersten Windräder soll eine Nabenhöhe von 104 Metern und eine Gesamthöhe von 150 Metern haben. Laut einem von dem Unternehmen bestellten Gutachter könnte der Schattenwurf die gesetzlichen Regelungen leicht verletzen.

Legt man die Beschattungsdauer zugrunde, die jährlich maximal möglich ist, könnte der Richtwert von maximal 30 Minuten Schattenwurf täglich an zwei Messpunkten um eine Minute überschritten werden. Das kann maximal an fünf Tagen pro Jahr geschehen. Mit einer Abschaltautomatik ließen sich die Vorschriften einhalten. Die Verwaltung sieht den Einbau einer solchen Automatik bei der geringen Überschreitung, die maximal auftreten könnte, jedoch als unverhältnismäßig an.

Rundschau abonnieren