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Kreis EuskirchenDrohnen sorgen für Verunsicherung

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Die beiden Piloten der Kreisverwaltung sind zurzeit mit der Drohne in offizieller Mission im Mechernicher Stadtgebiet im Einsatz: André Geißler (l.) und Andreas Axmacher.

Die beiden Piloten der Kreisverwaltung sind zurzeit mit der Drohne in offizieller Mission im Mechernicher Stadtgebiet im Einsatz: André Geißler (l.) und Andreas Axmacher.

Kreis Euskirchen – Seit geraumer Zeit setzt die Kreisverwaltung bei bestimmten Tätigkeiten auf Luftunterstützung durch eine Drohne. „Diese Hightech-Geräte erleichtern uns in vielen Fällen die Arbeit“, sagt Landrat Günter Rosenke (parteilos).

Doch die unbemannten Flugobjekte, die sich zum Verkaufsschlager entwickelt haben, sorgen für Probleme. Fakt ist, dass kaum einer Spaß daran hat, wenn ein derartiges Fluggerät über seinem Grund und Boden Runden dreht. Der ein oder andere dürfte sich ausspioniert fühlen. Das bestätigt Kreissprecher Wolfgang Andres. Es gebe immer wieder Irritationen und Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Drohne des Kreises. Sie wollten wissen, wer denn da über ihrem Grundstück fliege und was eigentlich ausgekundschaftet werde.

Drohnen-Piloten angezeigt

„Die Fälle von illegalen Drohnen-Einsätzen ziehen sich durch den gesamten Kreis Euskirchen“, sagt Franz Küpper auf Anfrage.

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Fälle führt der Euskirchener Polizeisprecher alleine von 2019 bis jetzt auf, in denen derartige Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten angezeigt wurden. Die Dunkelziffer dürfte allerdings deutlich höher sein.

Der Verstoß gegen die Luftverkehrsordnung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. So gilt etwa für die Verkaufsschlager eine Kennzeichnungspflicht. Wiegen die Drohnen mehr als 250 Gramm, müssen sie mit einer Plakette versehen werden, auf der Name und Anschrift des Eigentümer angegeben sind. Für ferngesteuerte Fluggeräte ab zwei Kilo ist ein Drohnen-Führerschein Pflicht.

Sollten allerdings die Piloten sogar kompromittierende Fotos oder Filmaufnahmen gemacht haben, liegt laut Küpper eine Straftat vor, nämlich die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Wer seine Drohne zur falschen Zeit und/oder am falschen Ort aufsteigen lässt, hat ein Problem.

50 000

Euro Bußgeld drohen maximal bei Verstößen gegen die Drohnen-Verordnung. Die Geräte dürfen nur in Sichtweite geflogen werden und in der Regel maximal 100 Meter hoch. Ganz wichtig: Flugverbotszonen, etwa Gefängnisse, Militäranlagen, Autobahnen, Bundesstraßen, Industrieanlagen, Parlamentsgebäude, Botschaften, Bahnanlagen, Krankenhäuser, Wohngrundstücke, Unglücksorte, Katastrophengebiete , Flughäfen und Menschenansammlungen, sind definitiv tabu.

Ob die Piloten von purer Neugier oder Unbedarftheit angetrieben werden, ihre Drohnen über fremden und bewohnten Territorium kreisen zu lassen, müssen Polizei oder Richter entscheiden. Die Beamten haben allerdings das Problem, so Küpper, „dass Piloten und Drohnen beim Eintreffen der Kollegen in der Regel schon weg sind“.

Im Fall, der sich im April dieses Jahres in Wüschheim ereignet hat, war die Polizei jedoch rechtzeitig am Tatort. Eine Frau hatte eine Drohne beobachtet, die in fünf bis sieben Meter Höhe über ihrem Grundstück kreiste. „Als sie sah, dass das Fluggerät auf dem Nachbargrundstück landete, stellte sie den Piloten zur Rede.

Es kam zum Streit, in dessen Verlauf die Frau die Kollegen alarmierte“, so Küpper. Die hätten die Drohne sowie die Speicherkarte sichergestellt und sich anschließend die Bilder angeschaut. Der Fall sei schließlich an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben worden. (pws)

Menschen fühlen sich ausgespäht

Davon kann auch die Kreispolizei ein Liedchen singen. So gibt es immer wieder Fälle, in denen sich Menschen von den Kameras der Propeller-Flieger beobachtet oder ausgespäht fühlen (siehe auch „Drohnen-Piloten angezeigt“). Diese weit verbreitete Besorgnis kann Rosenke gut verstehen: „Die Rückfragen sind nachvollziehbar.“

Die Kreisverwaltung setze die Drohne im Bereich der Themenfelder Bauen, Umwelt, Planung und Vermessung ein. Überwiegend würden damit aktuelle Luftbilder als Grundlage für die Erfassung und Fortführung der Amtlichen Basiskarte erzeugt. Hierzu würden ganze Ortslagen, aktuell das Mechernicher Stadtgebiet, beflogen, so der Landrat.

Doch woher sollen Bürger wissen, dass die schwarze Drohne über ihren Köpfen in offizieller Mission des Kreises unterwegs ist und nicht von Ganoven gesteuert wird, die etwa ein Anwesen aus der Luft für einen späteren Einbruch ausbaldowern wollen? Eine erkennbare Kennzeichnung ist jedenfalls bislang auf der Kreis-Drohne Fehlanzeige. Dazu Andres: „Das Fluggerät ist natürlich für den Laien auf den ersten Blick nicht als Drohne der Kreisverwaltung zu erkennen.“

Piloten können sich ausweisen

Er weist allerdings darauf hin, dass sie deutlich größer sei als private Fluggeräte. Falls es Zweifel gebe, könnten sich die Piloten jederzeit ausweisen und bekunden, dass sie in offizieller Mission unterwegs sind. Der Aktions- und Einsatzradius der fliegenden Kameras ist jedenfalls groß. Der Kreis setzt sie auch zur Dokumentation von Schadensereignissen oder bei besonders schwer zugänglichen Objekten wie stark befahrenen Straßen, Windkraftanlagen oder Brücken ein.

„Dies verringert den Aufwand und erhöht die Sicherheit des Personals“, so Rosenke, der betont, dass die Kreis-Drohne nur für hoheitliche Belange eingesetzt werde. Die Flüge würden vorab den Ordnungsämtern und der Polizei gemeldet.

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Robert Rang, Abteilungsleiter Geo-Information, Vermessung und Kataster der Euskirchener Kreisverwaltung, ergänzt: „Die Luftbilder sind vom Zugriff Dritter ausgeschlossen. Die Wahrung der Privatsphäre der Bürger hat für uns höchste Priorität. Nach einer ausschließlich behördeninternen Auswertung werden alle Bilder gelöscht.“

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