Erneute Diskussion im RatOVG Münster kippt Pläne zur Putenmast in Wachendorf

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Der Blick auf die Kirche in Antweiler ist noch unverbaut. Landwirt Dr. Ulrich Müller von Blumencron aus Wachendorf hatte in diesem Bereich den Bau zweier Ställe für die Putenmast beantragt.

Der Blick auf die Kirche in Antweiler ist noch unverbaut. Landwirt Dr. Ulrich Müller von Blumencron aus Wachendorf hatte in diesem Bereich den Bau zweier Ställe für die Putenmast beantragt.

Mechernich – Auf besonderes Augenmerk dürfte der Tagesordnungspunkt 8 der Mechernicher Ratssitzung am kommenden Dienstag, 20. März, stoßen: Dann werden die Politiker erneut über den Bebauungsplan Nr. 111 „Intensivtierhaltung um Wachendorf und Antweiler“ diskutieren, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster diesen auf Betreiben des Antweiler Landwirts Dr. Ulrich Müller von Blumencron aus formalen Gründen gekippt hatte. Diesen Makel will die Stadtverwaltung Mechernich nicht auf sich sitzen lassen. Sie versucht, die erlittene Schlappe in einem ergänzenden Verfahren wieder auszubügeln.

Am Montag erhielten die Prozessbeteiligten das schriftliche Urteil. „Mein Anwalt und ich sind enttäuscht, dass die Hinweise, die die Richter mündlich gegeben haben, im schriftlichen Urteil nicht enthalten sind“, sagte Müller von Blumencron, der laut Stadt beantragt hatte, 320 Meter vom Ort entfernt einen Putenmastbetrieb für bis zu 26.600 Putenhennen oder 15.000 Putenhähne zu errichten.

Formeller Fehler liegt bei fehlenden Informationen zur Umwelt

„Unser Planungsziel, eine steuernde Wirkung auszuüben, besteht nach wie vor“, machte gleichzeitig Mechernichs Stadtplaner Thomas Schiefer deutlich. Um die Sache zu heilen, müsse man jetzt im Verfahren bis zu dem Punkt zurückgehen, an dem der erste vom OVG bemängelte formelle Fehler unterlaufen sei. „Wir haben diesen bei der Offenlage begangen, weil konkrete Angaben zu umweltbezogenen Informationen fehlten“, sagte Schiefer.

Hinter dieser Formulierung verbirgt sich folgende Thematik: Bei der Offenlegung hatte ein Bürger angeregt, auch über das Thema der Bio-Aerosole nachzudenken. Gemeint sind damit in der Luft befindliche Partikel, die bei der Intensivtierhaltung auftreten können. Auf diesem Weg können beispielsweise Bakterien übertragen werden oder sogar Atemwegserkrankungen entstehen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die kritischen Aerosole überhaupt an die Außenluft geraten.

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Der Bürger hatte sich in seinem Einwand auf eine niederländische Studie bezogen. „Ich hätte diese nur auf Niederländisch erhältliche Studie mit in eine Bekanntmachung hinein packen müssen“, sagt Schiefer, der mit diesem Problem nicht gerechnet hatte. Vom Fachlichen her hielt er den Einwand des Bürgers übrigens durchaus für nachdenkenswert.

Umweltverbände könnten bei nächster Offenlegung neue Argumente anbringen

Die Stadt werde dem Kreis nun signalisieren, dass man das gestoppte Bebauungsplanverfahren reparieren wolle. Wenn der Rat am 20. März entsprechend beschließe, werde es drei, vier Wochen später erneut eine vierwöchige Offenlage geben, bei der Einwendungen geltend gemacht werden können. Er hoffe, dass die Umweltverbände dabei keine neuen Argumente geltend machen. „Die ziehen mit uns ja diesmal an einem Strick“, sagte Schiefer. Weitere Einwendungen würden das Verfahren erschweren und es komplizierter machen.

Sowohl Schiefer als auch Müller von Blumencron sind sich einig in der Einschätzung, dass das Gericht diesmal bei seiner Entscheidung lediglich Formalien bemängelt habe. Die Auseinandersetzung in der Sache selbst stehe noch aus. Schiefer: „Wir haben im Bebauungsplan unterschieden zwischen örtlichen Landwirten und gewerblichen Landwirten, die von außen kommen und sich hier niederlassen wollen.“

Wird das Gericht die Festsetzung der Stadt akzeptieren?

Den örtlichen Landwirten verwehrt man nur in einer Zone von 500 Metern vom Ort entfernt die Intensivtierhaltung. Die im 320-Meter-Abstand projektierte Putenmastanlage wäre damit hinfällig. In einer Zone von 500 bis 1000 Metern vom Ort entfernt sollen örtliche Landwirte solche Anlagen hingegen errichten dürfen. Schiefer: „Das schließt jedoch die gewerblichen Landwirte aus, die weitere Abstände zu den Dörfern einhalten müssen.“ Die spannende Frage sei nun, ob das Gericht die Festsetzungen der Stadt akzeptiere.

Dr. Ulrich Müller von Blumencron sagte: „Wir werden uns den von der Stadt Mechernich neu erstellten Bebauungsplan genau ansehen. Danach werden wir über weitere Schritte entscheiden.“ Das lässt den Schluss zu, dass Müller von Blumencron in der Sache nicht so einfach klein beigeben wird. Das ist offenbar auch Stadtplaner Schiefer bewusst: „Die Richter haben nicht Tschüss, sondern auf Wiedersehen gesagt“, sagt er.

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