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Millionen-Projekt EuskirchenNur Sportvereine mit Eigentum erhalten Geld aus Förderung

Lesezeit 7 Minuten
Viele Sportstätten im Kreis Euskirchen müssten dringend saniert werden. Vereine können nun Fördermittel abgreifen.

Viele Sportstätten im Kreis Euskirchen müssten dringend saniert werden. Vereine können nun Fördermittel abgreifen.

  • Mit dem Förderprojekt „Moderne Sportstätten“ will die NRW-Landesregierung Vereine unterstützen.
  • Für den Kreis Euskirchen stehen dafür 3,84 Millionen Euro bereit – allerdings nur für Vereine, die auch Eigentum haben.
  • Das stößt vielen Vereinsmitglieder im Kreis auf. Die wichtigsten Fragen und Antworten sowie Hintergründe zur Förderverteilung für Sportvereine.

Kreis Euskirchen – Plötzlich war die Enttäuschung greifbar. Hatte Simone Theile vom Landessportbund NRW tatsächlich gerade erläutert, dass ausschließlich Vereine, die Eigentümer, zumindest aber wirtschaftlicher Träger der Sportstätte sind, Förderanträge stellen können? Ja, hatte sie – und schon platzte innerhalb von Sekunden der ein oder andere ambitionierte Ehrenamtler-Traum. Dabei hatte doch Landrat Günter Rosenke während seiner Begrüßung davon gesprochen, dass er ein solches Förderprogramm noch nie erlebt habe: „Sportvereine haben eine herausragende Bedeutung für unsere Gesellschaft, sind ein Stück Heimat. Sie profitieren von diesem Förderprogramm am meisten.“

300 Millionen Euro für NRW-Vereine

300 Millionen Euro stellt die NRW-Landesregierung im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2020“ den Vereinen in Aussicht. Für den Kreis Euskirchen springen theoretisch rund 3,84 Millionen Euro heraus. Für Euskirchener Vereine 774 330 Euro, für Mechernicher 369 230 Euro. Für die Vereine in den anderen Kommunen soll es jeweils 300 000 Euro geben. Geld, das für die Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen – egal, ob Turnhalle, Vereinsheim, Sportplatz oder auch Schwimmbad – abgerufen werden kann. Es könnte also eine kräftige Finanzspritze für die etwa 250 Sportvereine im Kreis herausspringen.

Doch die meisten Vereine drohen, leer auszugehen, weil sie eben nicht Eigentümer oder wirtschaftlicher Träger der Sportstätten sind. Ein Verein, der vom Förderprogramm profitieren dürfte, sind die Sportfreunde 69 Marmagen-Nettersheim. „Wir sind der einzige Verein der Gemeinde Nettersheim, der Eigentum hat“, sagt der Vorsitzende Manfred Poth. Dennoch soll es solidarisch in der Eifel-Kommune zugehen.

„Wir werden uns mit der Politik und den Vereinen zusammensetzen und schauen, wie wir welche Projekte aus den unterschiedlichsten Töpfen fördern können“, versichert Poth. „Wir haben verschiedene Projekte in der Pipeline, so etwa eine neue Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz in Nettersheim, den Austausch des Plastik-Granulats auf dem Kunstrasen oder eine neue Zuwegung zum Sportplatz in Marmagen“, so der Sportfreunde-Chef.

Möglichst viel Geld abrufen

Er könne sich vorstellen, die Zuwegung aus einem anderen Fördertopf zu finanzieren und den Austausch des Granulats erst dann vorzunehmen, wenn bei der Europäischen Union diesbezüglich Klarheit herrsche. Wichtig sei, dass von den 300.000 Euro für die Gemeinde möglichst viel abgerufen werde. „Ich glaube, dass das nicht abgerufene Geld umgeschichtet wird, um den urbanen Ansprüchen gerecht zu werden. Dann würde der ländliche Bereich in die Röhre schauen“, vermutet Poth. Entsprechend wichtig sei es, dass die Politik mit dem Kreissportbund eng zusammenarbeite, um möglichst viele Projekte zu fördern, obwohl die wenigsten Vereine antragsberechtigt seien.

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Ein Vereinsvertreter machte während der Info-Veranstaltung im Kreishaus seinem Ärger Luft: „Das fördert nicht den Breitensport, sondern privilegierte Vereine.“ Der Geschäftsführer des Kreissportbundes (KSB), Markus Strauch, kann den Frust verstehen, sagt aber auch: „Das Förderprogramm ist eine einmalige Chance.“ Mit „Moderne Sportstätte 2022“ soll laut Strauch besonders die energetische Ertüchtigung einer Sportstätte gefördert werden. Sogar ein Ersatzneubau werde gefördert, aber nur, wenn er im Vergleich mit einer Bestandssanierung die wirtschaftlichere Variante ist.

Sportanlagen, die sich auf einem Schulgelände befinden, werden laut dem KSB-Geschäftsführer von der Fördermaßnahme ausgeschlossen, da sie im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ modernisiert werden können: „Vereine können in Absprache mit der Kommune die wirtschaftliche Trägerschaft übernehmen.“ Allerdings müsse der Vertrag mindestens zehn Jahre laufen, damit der Verein eine gewisse Sicherheit habe.

Kunstrasenplätze gewünscht

Ein solcher Vertrag sei beispielsweise für den TSV Schönau denkbar. Der Verein möchte den Aschen- in einen Kunstrasenplatz umwandeln, könnte also mit der Stadt über die Spielfläche einen solchen Vertrag abschließen, um so vom Förderprojekt zu profitieren.

Hans-Josef Dederichs vom Amt für Bildung, Wirtschaftsförderung und Tourismus in Bad Münstereifel verweist darauf, dass kein Verein in der Kommune zu kurz kommen werde: „Wir haben ja auch noch die Sportpauschale, mit der wir Sportstätten sanieren können.“ Ziel der Kommune und der Vereine sei es, eine Punktlandung bei den Förderanträgen hinzubekommen, damit dasMaximale an Förderung , also 90 Prozent, herausspringen werde, so Dederichs.

Der KSB werde die antragsberechtigten Vereine unterstützen, gleichzeitig aber schon mit Kommunen sprechen, bei denen es sich abzeichnet, dass es nicht genügend berechtigte Antragssteller gibt, erläutert Strauch.

Die wichtigsten Fragen, Antworten und der „Öko-Check“ 

„Öko-Check ist die einfachste Möglichkeit“

Im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ können etwa Turnhallen und Vereinsheime saniert oder aber Flutlichtanlagen modernisiert werden, indem sie auf LED-Leuchten umgestellt werden. Eine solche Sanierung ist laut dem Astronomen Harald Bardenhagen nicht nur gut für die Vereinskasse, weil durch die moderne Technik Geld gespart werden kann, sondern auch für die Umwelt.

„Den nachtaktiven Tieren wird durch das Flutlicht ihre Lebensnische genommen“, meint Bardenhagen. Das künstliche Licht in der Nacht sei eine ernste Bedrohung der Artenvielfalt. So gebe es mehr Tierarten, die nachts aktiv seien als am Tag.

Der SV Nierfeld hat vor einigen Jahren einen Kunstrasen bekommen – an der Stelle, an der zuvor ein Aschenplatz war. Im Rahmen der Umwandlung wurde die Spielfläche deutlich verkleinert und die Standorte der Flutlichtmasten an den neuen Kunstrasenplatz angepasst, um möglichst wenig Licht zu verschwenden. Die Lichtkegel sind konkret auf die Spielfläche gerichtet, damit die Lichtverschmutzung in den Abendstunden minimiert ist. Gleiches gilt für den Sportplatz in Schmidtheim. Dort ist mithilfe der e-regio genau ausgemessen worden, welcher Flutlichtmast wo zu stehen hat und wie der Fluter geneigt sein muss, um möglichst effizient das Spielfeld zu beleuchten.

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Manfred Scheff von der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises berichtet, dass es einfach sei herauszufinden, welche Möglichkeiten ein Verein habe, Geld zu sparen und umweltfreundlich zu agieren. Die einfachste Möglichkeit sei, einen Öko-Check durchzuführen. Mit dem Test könne festgestellt werden, wo es beispielsweise bei der Dämmung Optimierungsbedarf gebe. „Mit dem Öko-Check erhalten Vereine eine besonders kostengünstige, umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage“, so Scheff: „Mithilfe der individuellen Empfehlungen kann der ökologische Faktor gezielt verbessert und mittelfristig Kosten gespart werden, die für andere Vereinsprojekte zur Verfügung stehen.“

Sei eine Modernisierung der Heizungsanlage nicht möglich, gebe es die Möglichkeit, die Anlage möglichst effizient zu nutzen. An den Duschen können laut Scheff einfach Sparduschköpfe angebracht werden. „Die kosten ein paar Euro, doch die Amortisationszeit ist relativ gering, da viel Geld gespart werden kann."

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Sind nur Sportvereine und Sportverbände antragsberechtigt, die Eigentümer einer Sportstätte sind?

Nein, antragsberechtigt sind auch Sportvereine und Sportverbände, die eine Sportstätte als wirtschaftlicher Träger gemietet oder gepachtet haben und ein langfristiges (mindestens zehn Jahre) Nutzungsrecht an der Sportstätte haben.

Warum ist nicht vorgesehen, dass Kommunen Anträge im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ stellen können?

Mit der Sportpauschale stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen im gleichen Zeitraum mehr als 220 Millionen Euro Landesmittel für die Modernisierung und Sanierung von kommunalen Sportstätten zur Verfügung.

Dabei sind die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung frei, diesen Ansatz aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale sowie aus der Allgemeinen Investitionspauschale weiter zu erhöhen, um dringende Modernisierung- und Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Sportstätten umzusetzen. Darüber hinaus stehen den Kommunen mit den Mitteln aus dem Kommunalinvestitions-Förderungsgesetz des Bundes und dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ derzeit weitere Investitionsprogramme mit einem Volumen von mehr als vier Milliarden Euro zur Verfügung. Damit können ebenfalls dringend notwendige Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen Sportstätten und Schwimmbädern umgesetzt werden.

Sind die Kommunen überhaupt nicht am Förderprozess des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ beteiligt?

Bei Maßnahmen an den von Sportvereinen und Sportverbänden langfristig durch Miet- oder Pachtvertrag zur Nutzung überlassenen Sportstätten sehen die entsprechenden Verträge regelmäßig einen Genehmigungsvorbehalt der Kommune als Vermieter oder Verpächter vor. Bei größeren Maßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten müssen die Kommunen die entsprechenden Bauanträge genehmigen. Zudem werden die Kommunen um eine Stellungnahme zu den Förderempfehlungen der Stadt- und Kreissportbünde gebeten. Der Kreissportbund erstellt nach Eintragseingang, mit dem Einverständnis der Kommunalverwaltung, eine Liste mit Förderempfehlungen. (tom)

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