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Geldwäscheprozess in SchleidenAngeklagter nach zwei Jahren Prozess freigesprochen

Lesezeit 2 Minuten
Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Schleiden-Gemünd – Ein Fall von Internetkriminalität hat das Amtsgericht Schleiden mehr als zwei Jahre beschäftigt. Doch auch nach langjährigen Ermittlungen war es kaum gelungen, Licht ins Dunkel zu bringen. Der 37-Jährige Angeklagte wurde letztlich vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen.

Dabei sah der Sachverhalt auf den ersten Blick eindeutig aus. Auf das Girokonto seiner Ehefrau waren im Februar 2018 in fünf Tranchen rund 257000 Euro eingegangen. Sie stammten von einer Firma in Italien und waren eigentlich an einen indischen Autoteilehersteller gerichtet. Da der genannte Empfänger nicht mit der Kontoinhaberin identisch war, hatte die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Köln den Verdacht der Geldwäsche geäußert und die Ermittlungen in Gang gebracht.

Kommunikation mit italienischen Behörden „katastrophal“

Mittlerweile aber hatte der 37-jährige rund 235.000 Euro in bar abgehoben und 15.000 Euro auf sein eigenes Girokonto überwiesen. Beide Konten wurden danach aufgelöst. Den Barbetrag, so hatte er 2018 ausgesagt, habe er seinem Cousin ausgehändigt. Dieser mit anderen Personen aus Italien nach Deutschland gekommen und habe die Herausgabe verlangt. Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte nicht.

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Ein Polizist sagte aus, dass die Ermittlungen in der mangelhaften Zusammenarbeit der Behörden in Italien und Deutschland versandeten. „Katastrophal“ sei die Kommunikation gewesen. Zwar war ein Bericht über die Vorgänge in Italien im Jahr 2018 an das Bundeskriminalamt geleitet worden, die italienische Firma sei Opfer eines Phishingangriffes geworden. Es werde um Ermittlungen in Deutschland gebeten.

Keine Informationen, was in Italien passiert ist

Weitere Einzelheiten aber fehlten. 2019 wurde Anklage erhoben. Allerdings wurde der Prozess nicht zu Ende gebracht, da unklar war, was sich in Italien abgespielt hatte. Erst 2020 erhielt die Staatsanwaltschaft Aachen eine dürftige Mitteilung aus Trento in Norditalien, dass die Ermittlungen eingestellt worden seien.

Da laut Richterin Claudia Giesen aus Italien keinerlei Informationen gekommen seien, sei der Vorwurf dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Allerdings sei er in der Haftung für das Verschwinden der Gelder, so dass noch zivilrechtliche Forderungen drohen könnten.

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