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Nach Verdi-Intervention2019 nur vier verkaufsoffene Sonntage in Schleiden geplant

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Zum Sommer- und Weihnachtsmarkt werden die Geschäfte in Gemünd voraussichtlich dieses Jahr sonntags öffnen.

Zum Sommer- und Weihnachtsmarkt werden die Geschäfte in Gemünd voraussichtlich dieses Jahr sonntags öffnen.

Schleiden – Es traf die Mitarbeiter der Stadt Schleiden aus heiterem Himmel, als sie am Freitag vor dem traditionellen Weihnachtsmarkt am 15. und 16. Dezember in Gemünd vom Eilantrag der Gewerkschaft Verdi beim Verwaltungsgericht Aachen erfuhren. Damit verhinderte diese, dass der Markt mit verkaufsoffenem Sonntag stattfinden konnte. Der Stadt blieb keine Zeit, dagegen vorzugehen.

Die Folge: Aktuell sind für dieses Jahr noch keine verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet festgesetzt. Da aufgrund der Verdi-Intervention mehr als fraglich geworden war, dass die Schleidener Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Klagen standhalten würde, hob der Stadtrat diese am 20. Dezember auf.

Deutlich weniger verkaufsoffene Sonntage als 2018

Die Verwaltungsspitze mit Bürgermeister Ingo Pfennings, Beigeordnetem Marcel Wolter, Bianka Renn (Wirtschaftsförderung) und Andreas Glodowski (Stadtentwicklung) hat zwischenzeitlich Gespräche mit den Geschäftsleuten in Schleiden und Gemünd geführt.

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Das Ergebnis: Nach intensivem Meinungsaustausch unter den Ladenbesitzern wird der Werbe-, Verkehrs- und Verschönerungsverein Gemünd voraussichtlich zwei Veranstaltungen mit verkaufsoffenem Sonntag planen, den Sommermarkt am 7. Juli und den Weihnachtsmarkt am 15. Dezember. In Schleiden sind dafür der Bauernmarkt am 26. Mai und die Kirmes am 15. September vorgesehen. Im vergangenen Jahr gab es in Schleiden und Gemünd jeweils vier Veranstaltungen mit verkaufsoffenem Sonntag. In diesem Jahr wird eventuell in Schleiden der Nikolausmarkts am 8. Dezember als dritter verkaufsoffener Sonntag hinzukommen.

Hüpfburg reicht nicht für verkaufsoffenen Sonntag

„Da der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe im Grundgesetz geschützt ist, sind Ladenöffnungen nur in besonderen Ausnahmefällen im öffentlichen Interesse möglich“, erklärt Renn. Die rechtlichen Anforderungen, eine solche Ausnahme zu begründen, seien sehr hoch. So muss zum Beispiel die Veranstaltungsfläche größer sein als die Verkaufsfläche der Einzelhändler, wie Wolter erläutert.

Erforderlich ist auch ein besonderes Ereignis im Interesse von Bürgern und Besuchern – eine Hüpfburg und drei Verkaufsbuden rechtfertigten keine Ladenöffnung. Die Veranstaltung müsse von überregionaler Wirkung sein, die Besucher also auch aus anderen Kommunen und wegen der Veranstaltung anreisen – nicht nur wegen der Ladenöffnung.

Die Stadtverwaltung hat ebenfalls Kontakt zu Verdi aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass künftige Verordnungen mit der Gewerkschaft abgestimmt werden, noch bevor das förmliche Anhörungsverfahren nach dem NRW-Ladenöffnungsgesetz eingeleitet wird.

Ladengespräche für Einzelhändler

Die Stadt ist darauf angewiesen, dass es Initiativen des örtlichen Handels oder privater Akteure gibt, die Veranstaltungen organisieren, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Um die Einzelhändler zu informieren und die weitere Verfahrensweise zu besprechen, wurden die Akteure in Gemünd und Schleiden – vor allem Einzelhändler und gewerbliche Anlieger der Kernbereiche – zu den sogenannten Ladengesprächen eingeladen.

„Ziel dieser Ladengespräche ist es, einen direkten kooperativen Austausch zu pflegen, um die Herausforderungen und konstruktive Anregungen der Beteiligten aufzunehmen und Lösungen zu erarbeiten“, so Renn. Die ersten Gespräche zwischen den Beteiligten seien gut angenommen worden. Sie werden fortgesetzt, ein vierteljährlicher Rhythmus ist geplant. Je nach Thematik wird der Kreis der Beteiligten erweitert. Neben dem Thema „Verkaufsoffene Sonntage“ wird auch über regelmäßige Öffnungszeiten, die Gestaltung von Außenflächen und Ähnliches diskutiert.

Dem Bildungs- und Sozialausschuss werden die jetzt erarbeiteten Vorschläge zu den verkaufsoffenen Sonntagen vorgelegt. Er tagt am Donnerstag, 14. Februar, ab 18 Uhr im Ratssaal. Der Stadtrat muss später über die neue Verordnung entscheiden.

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