Wegen Corona-Fall in der Stufe17 Abiturienten aus Euskirchen dürfen nicht zur Prüfung

Lesezeit 4 Minuten
Mehr Zeit zum Lernen bleibt Yasmina Weisbach. Die 17-Jährige muss ihre Abiturprüfungen nachschreiben, weil sie sich aktuell in Quarantäne befindet.

Mehr Zeit zum Lernen bleibt Yasmina Weisbach. Die 17-Jährige muss ihre Abiturprüfungen nachschreiben, weil sie sich aktuell in Quarantäne befindet.

Kreis Euskirchen/Erftstadt – Eigentlich säße Yasmina Weisbach jetzt in der bisher wohl wichtigsten Prüfung ihres Lebens. Abiturklausur Biologie-Leistungskurs. Doch anstatt ihr ganzes Wissen über Neurobiologie und Evolution zu Papier zu bringen, sitzt sie an ihrem Schreibtisch, zu Hause in Weilerswist. Weißbach ist in Quarantäne.

In ihrer Stufe am Ville-Gymnasium in Erftstadt hat es in der vergangenen Woche einen Corona-Fall gegeben. Und da die gesamte Stufe kurz vorher noch bei einer Versammlung war, mussten 104 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. Doch nur 17 davon dürfen jetzt nicht zur Abiturprüfung. Und das hat einen Grund: Sie wohnen im Kreis Euskirchen.

Unterschiedliche Regelung

„Es war natürlich alles sehr sehr verwirrend“, sagt Weisbach. An dem Tag, als klar war, dass es einen Coronafall gab, habe die Schule sie alle für zehn Tage in Quarantäne geschickt. Das war am 21. April. Am 23. April hätte Weisbach ihre erste Abiturklausur schreiben müssen. Englisch. Die sei für die gesamte Stufe ausgefallen, berichtet sie.

Dann habe es geheißen, alle könnten sich nach fünf Tagen testen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne beenden und somit auch an den weiteren Abiturprüfungen teilnehmen, berichtet die 17-Jährige. Die Information habe sie von der Schule erhalten, seien aber originär vom Rhein-Erft-Kreis gekommen. Weisbach ging zum Test und erhielt, wie die gesamte Stufe ein negatives Ergebnis.

Drei weitere Tote

156 Mitglieder der Freien Christengemeinde Blankenheim (FCG) sind der Aufforderung des Kreises zu einem PCR-Test am Mittwoch gefolgt. Die Ergebnisse sollen am Freitag vorliegen. Bisher habe man rund um den Ausbruch in der Wohngemeinschaft „Neues Leben“ und der FCG 34 positive Fälle festgestellt, heißt es vom Kreis. Insgesamt wurden am Donnerstag 51 Neuinfizierte gemeldet, zudem drei weitere Todesfälle, eine 92-Jährige und zwei Männer (86, 83).

Die Inzidenz lag bei 149. Bleibt sie fünf Werktage unter 165 dürfen am darauffolgenden Montag die Schulen öffnen. Der Kreis weist daraufhin, dass die Testpflicht in der Kreisverwaltung nicht für das Abfallwirtschaftszentrum gilt. (jre)

Sie habe Hoffnung gehabt, dass sie nun wie geplant an der Bio-Klausur am Mittwoch teilnehmen könne. Doch dann meldete sich der Kreis Euskirchen bei der Schülerin. Sie müsse noch bis zum 10. Mai in Quarantäne bleiben und könne diese frühestens ab dem 3. Mai mit einem negativen Test-Ergebnis beenden.

Damit war für Weisbach klar: Auch ihre Biologie- und Deutsch-Klausur muss sie nachschreiben. Die lange Quarantäne traf allerdings nur die Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Euskirchen. Der Rest der Stufe kann ganz normal zur Prüfung. „Ich kann das, um ehrlich zu sein, nicht ganz nachvollziehen. Wir hatten keinen anderen Kontakt als die anderen auch“, sagt die Abiturientin.

Beenden der Quarantäne nur bei Härtefall

Das Unverständnis kann Wolfgang Andres, Sprecher des Kreises Euskirchen, nachfühlen. Der Kreis habe nach dem aktuellen Erlass des Gesundheitsministeriums entschieden. Demnach könne ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne nur dann erfolgen, wenn ein Härtefall vorliegt. Dies sei beispielsweise ein geplanter Krankenhausaufenthalt.

Im Falle der 17 Schüler aus dem Kreis habe ein solcher Härtefall nicht vorgelegen. Der Rhein-Erft-Kreis handele auf Basis einer Mail des Schulministeriums vom 22. April, wonach unter besonderen Voraussetzungen Abiturienten an den Prüfungen teilnehmen können. „Wir finden es sehr schade, dass das Land da keine einheitliche Regelung vorgibt“, sagt Andres.

Das könnte Sie auch interessieren:

Für sie sei die Situation anstrengend, berichtet Weisbach. Zwar freue sie sich, dass sie nun etwas mehr Zeit habe, sich auf die Prüfungen vorzubereiten, aber sie hätte es auch gerne hinter sich gebracht. Zudem bleibe ihr nun weniger Zeit, sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten.

Die findet Ende Mai statt, die Nachschreibetermine von Weisbachs schriftlichen Prüfungen liegen auf dem 7., 11. und 17. Mai. Sorgen, dass es komisch werde, dann nur mit wenigen Personen im Prüfungsraum zu sitzen, macht sich die Abiturientin nicht: „Im Endeffekt schreibt man ja sowieso für sich.“

Rundschau abonnieren